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Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann

© dpa/Peter Kneffel

„Kettensägen-Prozess“ gegen Lehmann: Ex-Nationaltorwart legt Berufung gegen Urteil ein

Wegen eines skurrilen Nachbarschaftsstreits wurde Jens Lehmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro verurteilt. Dagegen geht er nun vor.

Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des früheren Fußball-Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt. „Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet“, teilte die Direktorin des Amtsgerichts Starnberg, Monika Andreß, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht, wird dann dort in nächster Instanz noch einmal verhandelt. Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben.

Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

10
Monate auf Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro. Die Verteidigung des 54-Jährigen verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Wann genau das Verfahren in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Als Nächstes müssen nun zunächst die Akten zum Landgericht. Für das Absetzen des Urteils am Amtsgericht sehe das Gesetz eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte Andreß. (dpa)

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