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ARCHIV - 15.06.2022, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesverfassungsgericht», aufgenommen vor dem Bundesverfassungsgericht. (zu dpa «Karlsruhe: Mordverdächtiger im Fall Frederike bleibt auf freiem Fuß») Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Uli Deck

Kurz vor Berliner Wiederholungswahl: Zeitpunkt der Karlsruher Entscheidung über Verfassungsbeschwerde weiter offen

In drei Wochen soll in Berlin die Wahl wiederholt werden. Doch noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über eine Beschwerde dagegen entschieden.

Berlin wartet weiter auf das Votum des Bundesverfassungsgerichtes zur Beschwerde von 43 Politikern gegen die Wiederholungswahl. „Ein Termin für eine Entscheidung in den die Berliner Abgeordnetenhauswahl betreffenden Verfahren lässt sich derzeit noch nicht abschätzen“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch dem Tagesspiegel. Schon in 19 Tagen, am 12. Februar, soll in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden.

In Justizkreisen wird jedoch davon ausgegangen, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Fall vor dem Wahltermin fällt. Die Eilbedürftigkeit sei in Karlsruhe bekannt, hatte ein Sprecher schon Ende Dezember mitgeteilt. Als wahrscheinlich gilt deshalb eine Entscheidung noch im Januar. Die Verfahrensteilnehmer hatten bis zum 10. Januar Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich außerdem alle Niederschriften der rund 2300 Berliner Wahllokale liefern lassen.

Eine von den Beschwerdeführern beantragte einstweilige Anordnung, die die Wahl bis zu einer Entscheidung aufgeschoben hätte, haben die Karlsruher Richter bisher nicht umgesetzt. Die Richter können den Fall noch immer wegen Unzuständigkeit ablehnen, sie können das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bestätigen oder den Fall an das Landesverfassungsgericht zurücküberweisen. Es müsste dann – womöglich mit aus Karlsruhe vorgegebenen Richtlinien – neu entscheiden.

Berliner Richter sollen Wahlrechtsgrundsätze ignoriert haben

43 Berliner Politiker hatten Mitte Dezember die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Kern sollten die Karlsruher Richter prüfen, ob das gewählte Parlament vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof zu Unrecht für irregulär erklärt wurde. Ihre Beschwerde stützte sich vor allem auf die Abweichungen des Urteils von bisheriger Rechtsprechung in der Wahlprüfung. Insbesondere die Mandatsrelevanz der Wahlpannen sei vom Gericht nicht ausreichend belegt worden.

Auch das Bestandsinteresse des einmal gewählten Parlaments hätten die Richterinnen und Richter um Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting aus Sicht der Beschwerdeführer zu wenig gewürdigt. Sie argumentieren, dass es sich bei diesen Punkten um fundamentale Grundsätze der Wahlprüfung handele, die für alle Bundesländer gelten müssen. Deshalb müsse das Bundesverfassungsgericht sie überprüfen.

Eine Annahme der Beschwere gilt als eher unwahrscheinlich. Denn zuletzt hatte sich das Bundesverfassungsgericht aus Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer immer herausgehalten, weil es keine Kontrollinstanz der Landesverfassungsgerichte sein will. Die Beschwerdeführer haben aber unter anderem die Hoffnung auf eine Annahme des Verfahrens, weil sich das Gericht durch die Überprüfung der Bundestagswahl ohnehin mit dem Berliner Wahlgeschehen im September 2021 auseinandersetzen muss.

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