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Am 12. Februar wird in Berlin erneut gewählt.

© AFP/Odd Andersen

Update

Trotz Beschwerde in Karlsruhe: Berliner Landeswahlleitung setzt Wahlvorbereitungen unverändert fort

Gegen die für 12. Februar geplante Komplettwiederholung der Wahlen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.

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Die Beschwerde von Berliner Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung hat in der Hauptstadt für Diskussionen gesorgt. Die Landes-CDU kritisierte, dass sich auch Abgeordnete der SPD daran beteiligt haben. CDU-Generalsekretär Stefan Evers warf der Regierenden Bürgermeisterin und SPD-Landesvorsitzenden Franziska Giffey vor, ihre Partei nicht im Griff zu haben. Zuvor hatten mehrere Berliner Medien berichtet.

Giffey hatte Mitte November im Abgeordnetenhaus erklärt, der Senat werde keine Beschwerde einlegen und respektiere das Urteil. Mitte Dezember war dann beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen. Damit wenden sich insgesamt 43 Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, nach dem die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten komplett wiederholt werden müssen.

Zu den Klägern gehören auch acht Abgeordnete von SPD, Linke und FDP aus dem Landesparlament, das am Dienstag Post aus Karlsruhe bekommen hat, wie der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in dem Schreiben an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, mit der Bitte gewandt, allen Abgeordneten die Möglichkeit einzuräumen, bis zum 10. Januar eine Stellungnahme zu der Beschwerde abzugeben, sagte Hinz am Donnerstag.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers haben die Karlsruher Richter noch nicht darüber entschieden, ob sie die Verfahren annehmen. Gesetzlich seien dafür keine Fristen vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht sehe aber angesichts der anstehenden Wiederholungswahl am 12. Februar sowie des bereits gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung „eine besondere Eilbedürftigkeit“, teilte der Sprecher am Donnerstag mit.

Beschwerden haben keine Auswirkungen auf die Wahlvorbereitung

Die Landeswahlleitung teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die Verfassungsbeschwerde habe zunächst keine Auswirkungen auf ihre Wahlvorbereitungen. „Aus Sicht der Landeswahlleitung wäre es nicht vertretbar, die Vorbereitungen für die Wahl am 12. Februar 2023 zu unterbrechen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.“ Zumal derzeit überhaupt nicht klar sei, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei und in welche Richtung eine eventuelle Entscheidung gehen könnte.

„Für die Organisation der Wahlen am 12. Februar 2023 ergeben sich aus der Verfassungsbeschwerde bis zu einer möglichen Entscheidung des Gerichts keine Konsequenzen“, heißt es weiter. „Die Vorbereitungen werden deshalb unvermindert fortgesetzt.“

CDU-Generalsekretär Evers kritisierte, bei der Verfassungsbeschwerde habe sich eine „spannende Verhinderungskoalition“ gegen die Wiederholungswahl von Abgeordneten aus SPD, Linken und FDP zusammengefunden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Torsten Schneider, teilte auf Nachfrage mit, weder seine Partei noch seine Fraktion hätten geklagt. „Allerdings respektieren wir sowohl unseren Rechtsstaat als auch die Rechte der gewählten Amts- und Mandatsträger sowie der Wählerinnen und Wähler.“ Deshalb habe es selbstverständlich keine „Stallorder“ für einzelne Abgeordnete gegeben.

Der Sprecher der FDP-Fraktion, Jean-Paul Neuling, sagte, er bitte um Verständnis, dass sich seine Partei nicht zu „Privatangelegenheiten“ der beiden betreffenden Fraktionsmitglieder äußere. „Die Möglichkeit Rechtsschutz zu suchen, steht in unserem Land jedem frei – die Fraktion der FDP ist bei diesem Verfahren aber nicht beteiligt“, so Neuling – genauso wenig wie der Landesverband der FDP. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass die vom Landesverfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholungswahl am 12. Februar stattfindet.“

Die Linke-Fraktion akzeptiere das Urteil, teilten die beiden Vorsitzenden Anne Helm und Carsten Schatz zur Diskussion um die Verfassungsbeschwerde mit. „Die Klage ist das individuelle Recht der Abgeordneten in unserem Rechtsstaat, findet aber ohne unsere Unterstützung statt.“ (dpa)

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