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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht.

© dpa / Uli Deck

Hoffen auf Karlsruhe: In Berlin startet die Briefwahl – doch das Risiko für ein erneutes Debakel ist hoch

Noch ist unklar, ob die Wiederholungswahl rechtmäßig ist. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht urteilen. Dabei hätte Berlin das Risiko vermeiden können.

Ein Kommentar von Sigrid Kneist

Das Chaos rund um die Wahlen in Berlin im September 2021 war ein Trauerspiel. Jetzt kann man im Interesse der Stadt nur hoffen, dass sich die Wiederholungswahl nicht zu einer noch schlimmeren Tragödie ausweitet.

Anfang kommender Woche wird der Wahlprozess für die Wahl am 12. Februar in Gang gesetzt. Die Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen können beantragt werden. Ab Montagmorgen acht Uhr können Wähler direkt in die bezirkliche Briefwahlstelle kommen und dort ihr Kreuzchen für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung machen; dafür stehen extra Wahlkabinen bereit. Das Prozedere ist seit vielen Wahlen eingeübt.

Aber die Wiederholungswahl ist keine normale Wahl. Jeder, der jetzt seine Stimme abgibt, sollte sich bewusst sein, dass auch diese Wahl eventuell nicht rechtmäßig ist. Sie steht unter dem Vorbehalt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nachdem 40 Politiker Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs eingelegt haben. Eine bizarre Situation.

Man möchte sich nicht vorstellen, was passiert, wenn die Karlsruher Richter die Wahl kippen sollten. Ausgeschlossen ist das nicht. Der zuständige Senat hat sich nicht sofort für unzuständig erklärt, wie wahrscheinlich gehofft wurde, sondern eine Frist für Stellungnahmen betroffener Politiker gesetzt.

Das Risiko für ein erneutes Wahldebakel ist hoch. Wäre es vermeidbar gewesen? Wahrscheinlich. Die Berliner Richter hätten direkt den Fall in Karlsruhe vorlegen können, auch der rot-grün-rote Senat hätte nach dem Berliner Urteil das oberste Gericht anrufen können. Das wäre klarer gewesen.

Es musste damit gerechnet werden, dass einzelne Politiker diesen Weg beschreiten würden. Gewarnt war die Landesregierung. Die Innenverwaltung hatte vor dem Berliner Urteil in einer Stellungnahme empfohlen, die Entscheidung in Karlsruhe vorzulegen.

Jetzt heißt es nur noch bangen, dass Karlsruhe die Sache genauso sieht wie die Berliner Verfassungshüter, damit am Montag nicht eine Wahl ins Leere beginnt.

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