Die FDP wünscht sich eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, andere fordern zumindest einen kritischen Rückblick. Ein solcher ist immer gut – aber nicht unbedingt nötig.
Jost Müller-Neuhof
Der Justizminister hat einen ersten Vorschlag, wie das Bundesverfassungsgericht vor der AfD zu sichern ist. Was er taugt, kann heute niemand wissen.
Bundesjustizminister Buschmann traf sich mit Gerichtspräsident Harbarth in Berlin – abseits des offiziellen Austauschs zwischen Karlsruhe und der Regierung. Thema war „Resilienz des Rechtsstaats“.
Ein Kommissar hat Ärger, weil er neben seinem Job bei Tiktok als Polizist auftrat. Der Fall zeigt, wie in der digitalen Öffentlichkeit die rechtsstaatliche Orientierung verloren geht.
In der Regierungszentrale werden auch juristische Stellungnahmen angefertigt. Über sie soll nun aber nicht mehr informiert werden – egal von welchen Themen sie handeln.
Die AfD will Vorsitzende für Parlamentsausschüsse stellen, die anderen Fraktionen lehnen das ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt sich: Es könnte ein Recht darauf geben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Polizeispitzel aus guten Gründen an eine kürzere Leine nehmen. Der Rechtsstaat darf ihr zwiespältiges Wirken nicht länger ignorieren.
Die AfD werte Migranten ab, sagt der Verfassungsschutz am zweiten Verhandlungstag. Die bietet Zeugen auf, die das Gegenteil beweisen sollen. Der Prozess wurde vorerst unterbrochen.
Im Prozess um ihre Einstufung als Verdachtsfall verteidigt die AfD umstrittene Äußerungen ihrer Politiker als zulässige Regierungskritik – im Namen des Grundgesetzes
Je weiter die Behörde der Partei an den Kragen geht, desto höher scheint sie in der Gunst ihrer Anhänger zu steigen. Eine Dynamik, die Präsident Thomas Haldenwang offenbar nicht sehen will.
Frankreich verankert den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und feiert sich als Vorreiter. Als Modell für Deutschland taugt das wenig.
Bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft ist eine weitere Anzeige im Zusammenhang mit der „Geheimplan“-Konferenz eingegangen. Offenbar ist sie Teil einer Gegenerzählung.
Der Genozid-Begriff für das Vorgehen von Israels Armee in Gaza gehört zur Rhetorik von Antisemiten, trotzdem lässt er sich nicht tabuisieren. Olaf Scholz hat das erkannt.
Die Enthüllung über einen migrantenfeindlichen „Masterplan“ hat ein skurriles Nachspiel vor Gericht. Dieses belegt vor allem eines: So viel zu enthüllen gab es nicht.
Munition, Pistolen, eine Granate und weitere Gegenstände fanden sich in der Wohnung der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Die Polizei evakuierte zwei Häuser – nun kehren die Bewohner zurück.
CDU-Chef Merz stiftet Verwirrung, ob seine Unionsfraktion Maßnahmen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Rechtspopulismus mitträgt. In Wahrheit spielt er auf Zeit – und das ist ganz gut so.
Für viele ein Held, für die USA ein Staatsfeind – der Enthüller ist eine schillernde Figur. Sollte er ausgeliefert werden, ist das persönliche Tragik - die Pressefreiheit ist nicht bedroht.
Der Chefredakteur von „Frag den Staat“ wird angeklagt, weil er Dokumente aus laufenden Strafverfahren veröffentlicht hat. Er hat jedoch prominente Vorbilder – sogar im Bundeskanzleramt.
Versammlungen und die auf ihnen geäußerte Kritik gehören zur Demokratie – aber wenn sie zu einem Angriff auf Diplomatie werden, stößt ihre Freiheit an Grenzen.
Es gibt wohl nur wenig gültige Wahrheit im Lübecker Verfahren gegen einen Mann, der sich an seinem Sohn vergriff. Eine ist: Strafverfolger müssen aufpassen, wenn Kollegen verdächtig sind.
Kam die Idee, wie der Unionsvorstoß zur Aufklärung von Olaf Scholz’ Warburg-Affäre zu stoppen ist, aus dessen eigenem Haus? Das Berliner Verwaltungsgericht verlangt Transparenz.
Maßnahmen, Punktepläne und Pakete gegen Rechtsextremismus werden mit viel Aufsehen angekündigt und verlieren sich dann in der politischen Realität. Nicht der Staat muss Stärke zeigen, sondern die Demokratie.
Die Ampel verabschiedet sich wohl davon, den Kampf gegen Rassismus mit einer Verfassungsänderung zu begleiten. Das wäre richtig, denn nicht für jede Idee gibt es den passenden Begriff.
Das jüngste Urteil zu einer der unzähligen Geschlechterfragen kann irritierend wirken, weil es mit den politischen Ambitionen der Klägerin ins Gericht geht. Aber hat sie nicht genau das gewollt?