Minister Lauterbach bleibt dem Musk-Netzwerk treu, andere überlegen noch. Dabei ist seit Langem klar: Behörden haben auf Social Media nichts zu suchen.
Jost Müller-Neuhof
Die Union will in Karlsruhe die parlamentarische Aufklärung der Warburg-Affäre um Olaf Scholz einklagen. Ein Regierungsgutachten zeigt: Ganz daneben liegt sie nicht.
„Entwicklungshilfe an die Taliban“ – das wollte SPD-Politikerin Svenja Schulze dem Journalisten verbieten lassen. Das Landgericht Berlin sieht dafür keinen Grund.
Das Berufsverbot für den AfD-Politiker Jens Maier war zwingend. Der Fall zeigt: Für Extremismus ist in der Staatsgewalt kein Platz – und es gibt Mittel, diesen herauszudrängen.
Es gibt verschiedene Wege, die globale Krise vor Gericht zu bringen. Manche gehen in die richtige Richtung, während jener der „Letzten Generation“ in Abgründe führt.
Zum Fall einer mutmaßlich rechtsextremen Lehrerin in Brandenburg kommt alles auf den Tisch - anders im Fall des Lehrers, der das Aiwanger-Flugblatt verteilte. Passt das zusammen?
Behörden sollten zurückhaltend damit sein, Medien oder Journalisten zu verklagen. Es entsteht der Eindruck, man schreibt ihnen eine Meinung vor.
Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt hatte sich bei „X“ über Zahlungen der Bundesrepublik aufgeregt. Das will Svenja Schulze ihm nicht durchgehen lassen.
Eine „offene, aktive Fehlerkultur“ wollte der Antisemitismusbeauftragte als Reaktion auf die Wende im Fall um den Sänger. Warum bekam das niemand mit?
Immerzu wird das Strafgesetz bemüht, um kritikwürdiges Verhalten mit Skandalwirkung aufzuladen. Fair ist das selten – wohl auch nicht im Fall Faeser/Schönbohm
Die Ampel lehnt eine Aufklärung der Warburg-Affäre ab. Hat Kanzleramtschef und Scholz-Gewährsmann Wolfgang Schmidt mit Regierungsmitteln Einfluss auf die Entscheidung genommen?
Eine interne Korrespondenz wirft ein weiteres zweifelhaftes Licht auf die Versetzung des früheren BSI-Chefs durch die Innenministerin. Die Union fordert Aufklärung.
Statt Bayerns Vize-Ministerpräsident zu stürzen, wird ihn die Flugblatt-Affäre womöglich stärken. Grund dafür ist auch der publizistische Aktivismus, mit dem er verfolgt wurde.
Bei Jan Böhmermann war er eine Witzfigur, dann verlor er seinen Job. Jetzt klagt Arne Schönbohm, und für Innenministerin Nancy Faeser könnte es peinlich werden.
Bayerns Vize-Ministerpräsident ist nicht der einzige, der Antworten zu einem Neonazi-Pamphlet schuldet. Aufzuklären ist auch, wer davon gewusst hatte und wie es in die Öffentlichkeit kam.
Die öffentlichen Mutmaßungen über angebliche Untaten des Rammstein-Sängers waren auch ein Ausdruck von überzogenen Erwartungen an das Strafrecht – die Politik hat es so gewollt.
Das Verkehrsministerium sieht keine Ansätze für Korruption bei einem unter Verdacht geratenen Abteilungsleiter. Ist aber dessen Nähe zur Wasserstofftechnologie ein Problem? Drei Antworten.
Wer sich „menschenverachtend“ über Vorgesetzte auslässt, darf gekündigt werden, meint das Bundesarbeitsgericht. Eine Warnung, vermutlich an breite Teile der Bevölkerung
Ein Gutachten erörtert, ob die Rolle des Kanzlers beim Warburg-Skandal im Bundestag aufgeklärt werden darf. Die Union sieht einen Übergriff – bei Scholz lägen die Nerven blank, heißt es.
Jahrzehntelang machte das Verfassungsgericht einem ausgesuchten Kreis von Journalisten Urteile schon vor der Verkündung zugänglich. Damit ist jetzt Schluss. Die lange geheime Tradition hat sich überlebt.
Eine Dozentin klagt, weil eine Polizei-Hochschule sie wegen Äußerungen zur Polizei loswerden will. Bei dem Prozess wird es keine Gewinner geben.
Das Hasch-Gesetz der Bundesregierung ist keine Legalisierung, sondern vor allem Regulierung. Das enttäuscht Kiffer, könnte aber zu neuen Einsichten führen.
Nancy Faeser behauptet, ihr Vorstoß für Härte gegen kriminelle Familien-Milieus entspreche dem „Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände“. Kann das stimmen?
Der Präsident des Inlandsgeheimdiensts warnt, wovor alle warnen, und klärt über etwas auf, das alle wissen. Dass seine Aufgabe ein derartiges Engagement erfordert, hat er exklusiv.