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Wissen: W2-Besoldungsoll nach Karlsruhe

Im Streit um die Besoldung eines Marburger Universitätsprofessors hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Karlsruher Richter sollen prüfen, ob die neu geschaffene Besoldungsgruppe W2 eine angemessene Alimentation eines Hochschulprofessors darstellt, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Im Streit um die Besoldung eines Marburger Universitätsprofessors hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Karlsruher Richter sollen prüfen, ob die neu geschaffene Besoldungsgruppe W2 eine angemessene Alimentation eines Hochschulprofessors darstellt, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Mit der Besoldungsstufe W2 wurde 2002 die alte C3-Besoldung abgeschafft. Die Neuregelung sieht statt einer altersabhängigen Besoldung ein festes Grundgehalt und variable Leistungsbezüge vor, auf die jedoch kein Anspruch besteht. Der Professor der Marburger Philipps-Universität hatte dagegen geklagt, weil die Besoldungsstufe W2 mit einem Grundgehalt von gut 4000 Euro keine amtsangemessene Besoldung darstelle.

Das Verwaltungsgericht Gießen stimmte dem zu. Eine angemessene Alimentation müsse auch über den Mindestbezug sichergestellt werden. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2 entspreche aber weder der Bedeutung noch dem Ansehen des Amtes, da durch die Abschaffung der Dienstaltersstufen die Grundgehaltssätze gegenüber der früheren C-Besoldung um mehr als ein Viertel herabgesetzt worden seien.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof habe allerdings im vergangenen Jahr entschieden, dass die Grundgehälter gerade noch dem Alimentationsprinzip genügten, erklärten die Verwaltungsrichter. Das Klageverfahren in Gießen sei nun bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. ddp

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