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Das Logo von Amazon ist am Logistikzentrum des Onlineversandhändlers zu sehen.

© dpa/Moritz Frankenberg

Schlappe für Amazon vor dem BGH: Gericht stärkt Bundeskartellamt den Rücken

Das Bundeskartellamt sieht eine große Macht bei Amazon im Online-Einzelhandel und hat den Konzern unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Der BGH hat nun die Kartellhüter bestätigt.

Der Online-Konzern Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Einschätzung, „dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat“. Die entsprechende Einstufung des Kartellamts war demnach rechtens. (Az. KVB 56/22)

Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon seine „überragende“ Marktmacht bescheinigt und den Online-Händler damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Amazon legte dagegen Beschwerde ein.

Der Kartellsenat befasste sich im Juni ein erstes Mal mit der Angelegenheit und stellte damals bereits im Vorgehen des Bundeskartellamts keine Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht fest. Die Kartellwächter hätten „zutreffend“ festgestellt, dass Amazon über bedeutende „strategischen und wettbewerbliche Potentiale“ verfügt, die ihm ermöglichen, „erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen“, bekräftigten die Richter nun.

Im Juni hatte der Kartellsenat aber noch nicht ausschließen wollen, dass es notwendig werden könnte, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen vorzulegen. Auch dies schlossen die Richter nun jedoch aus und verwiesen insbesondere auf das inzwischen in Kraft getretene EU-Gesetz für Digitale Märkte (DMA): Auch die EU-Kommission habe Amazon unter dem DMA als zentrales Internetunternehmen, einen sogenannten Torwächter, eingestuft.

Zahlreiche Pakete liegen im Warenausgang in einem Logistikzentrum von Amazon.

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

Amazon kritisierte den BGH-Entscheid. „Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv“, erklärte eine Sprecherin. „Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen“, kündigte sie an. Der Bundesgerichtshof erklärte sich in der Angelegenheit allerdings für „in erster und letzter Instanz zuständig“. Zu möglichen weiteren Rechtsmitteln machte der Konzern auf Nachfrage zunächst keine näheren Angaben.

Die Einstufung Amazons durch das Bundeskartellamt war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt können dem Unternehmen bestimmte Praktiken verboten werden, wie etwa eigene Angebote auf der Handelsplattform zu bevorzugen. So sollen große Digitalkonzerne besser kontrolliert werden können.

Die Bonner Kartellwächter begrüßten das Urteil. „Wir freuen uns über die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Das war die erste und damit umso bedeutendere Entscheidung des BGH zu unserem neuen Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne.“ Das Kartellamt setze seine laufenden Verfahren gegen Amazon nun gestärkt fort.

„Dieses Urteil gibt auch Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen weitere Internetkonzerne wie Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook) und Microsoft sowie mögliche neue Verfahren“, fügte Mundt hinzu. Die US-Konzerne hat das Kartellamt ebenfalls unter verschärfte Aufsicht gestellt und mehrere Verfahren eingeleitet. Die entsprechenden Einstufung sind zunächst jeweils auf fünf Jahre befristet. (AFP)

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