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Insolvenz: Reiner Tisch nach der Pleite

Die Pleite ist immer ein Schock für Unternehmen und Mitarbeiter. Aber das Ende der Fahnenstange ist damit nicht zwingend erreicht.

Denn eine Insolvenz erlaubt es potenziellen Investoren, sich die Rosinen 'rauszupicken, ohne die Verpflichtungen übernehmen zu müssen. Einige Fakten zum Insolvenzverfahren:

INSOLVENZANTRAG: Ein Unternehmen oder ein Gläubiger kann beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Firma ihre Rechnungen oder Löhne nicht mehr zahlen kann. Neuerdings kann der Schuldner sogar schon bei drohender Pleite Insolvenz beantragen - meist um die Chancen der Sanierung zu erhöhen. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaften sind sogar gesetzlich verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden.

INSOLVENZVERFAHREN: Das Gericht setzt daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein und prüft, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Gerichtskosten zu decken. Maximal drei Monate kann sich der Insolvenzverwalter um Sanierungsmöglichkeiten oder potenzielle Käufer bemühen. Danach wird das Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Gläubigerversammlung entscheidet dann, ob das Unternehmen saniert oder aufgegeben werden soll. Aus den Einnahmen des sanierten Betriebes oder dem Verkaufserlös der Maschinen, Anlagen, Lizenzen und Gebäude erhalten alle Gläubiger den gleichen prozentualen Anteil.

HILFEN FÜR EINEN NEUANFANG: Um die Sanierung zu erleichtern, kann der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens Insolvenzgeld beantragen. Dann werden die Arbeitnehmer maximal drei Monate lang vom Staat weiterbezahlt. Während bei einem Firmenverkauf der neue Chef die alten Pflichten gegenüber den Angestellten übernehmen muss, sind die strengen Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz gelockert. So können Mitarbeiter etwa ohne Rücksicht auf anderslautende Absprachen ordentlich gekündigt werden. (tso/AFP)

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