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Wirtschaft: Neues Kaufrecht: "Gekauft wie besehen" gibt es nicht mehr

"Gekauft wie besehen", diese Formel gilt beim Gebrauchtwagenhandel jetzt nicht mehr. Ein volles Jahr Garantie ist nun - zumindest für kommerzielle Händler - seit Jahresanfang gesetzliche Pflicht.

"Gekauft wie besehen", diese Formel gilt beim Gebrauchtwagenhandel jetzt nicht mehr. Ein volles Jahr Garantie ist nun - zumindest für kommerzielle Händler - seit Jahresanfang gesetzliche Pflicht. Die "Kür", zu der sich der eine oder andere Händler hinreißen lassen dürfte, könnte angesichts des scharfen Wettbewerbs sogar zwei oder drei Jahre umfassen.

Doch nicht nur über verlängerte Gewährleistungsfristen profitieren die Käufer. Auch die Neuregelung der Beweislast ist für die Verbraucher eine Verbesserung. "Bisher hatte der Endverbraucher immer den Schwarzen Peter. Der musste nämlich beweisen, dass die Mängel, die nach dem Kauf plötzlich auftraten, nicht durch falschen Gebrauch entstanden waren. Nun ist das umgekehrt. Die Händler müssen beweisen, dass der Fehler beim Kauf nicht vorhanden war", erläutert der Kölner Jurist Kurt Reinking. Diese so genannte Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten ab dem Kauf.

Dann hat der Käufer noch zwei Monate Zeit, den Mangel beim Verkäufer anzuzeigen. Folglich dürfte immer kurz vor dem Ablauf der Achtmonatsfrist, die große Reklamationswelle einsetzen. Trotzdem geht dies manchen Experten noch nicht weit genug. So fordert etwa Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE): "Der Gesetzgeber soll die Anzeigepflicht nur dann gelten zu lassen, wenn der Verbraucher zuvor vom Verkäufer hierüber ordnungsgemäß belehrt wurde." Neuer Streit um das neue Recht ist da schon programmiert. Dies gilt auch für Mängel, die keine sind. "Wer etwa ein drei Jahre altes Auto kauft und nach fünf Monaten den Auspuff verliert, kann sich kaum auf einen Fehler berufen, denn es ist einfach statistisch wahrscheinlich, dass der erste Auspuff in dieser Zeitspanne defekt wird", meint Anwalt Reinking. In Streitfällen werden letztlich die Gerichte entscheiden müssen.

Vertragliche Umgehungen der neuen Gewährleistungspflicht, sind dagegen verboten. So darf keine Händler oder Unternehmer den Wagen als "Bastlerfahrzeug" bezeichnen, um sich so der Haftung für Mängel zu entziehen.

Für Unternehmen oder Freiberufler, die ihr Auto hauptsächlich beruflich nutzen, bringt das neue Recht Probleme mit sich. Wollen sie das Fahrzeug weiter verkaufen, gelten die neuen Haftungs- und Beweislastregeln. Unter Umständen müssen sie also beweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf keinen Mangel hatte. Als Laien dürften viele hier überfordert sein. Doch niemand könne es einem Freiberufler verwehren, meinen findige Juristen, wenn er sein Dienstfahrzeug vor dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführe und dann einige Zeit später als Privatperson verkaufe. Doch solche "Schliche" haben natürlich ihre Grenzen, wenn es um eine ganze Reihe von Fahrzeugen oder sogar Flotten geht. Wer hier versucht, ständig Fahrzeuge "quasi" privat über Strohmänner auf Automärkten zu verkaufen, dürfte bald die Behörden auf sich aufmerksam machen.

Der Markt für Gebrauchtwagen wird sich verändern, das ist klar. Die höhere Haftung wird auf jeden Fall zu höheren Gebrauchtwagenpreisen führen, denn Gutachten oder so genannte Reparatur-Versicherungen, mit denen man sich absichern kann, kosten Geld. Außerdem werden viele Händler versuchen, die Mehrkosten für die strengere Haftung mit geringerer Kundenfreundlichkeit auszugleichen, glauben Marktkenner. Jurist Martin Wagner von Audi prophezeit: "Kulanz wird künftig seltener möglich sein."

Uwe Schmidt-Kaparek

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