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RECHTS Frage: Kassenabzüge auf Einmalzahlungen?

Eine Einmalzahlung aus einer Pensionskasse kann ein sehr schlechtes Geschäft sein, begründet durch das Sozialversicherungsrecht. Eine Rechtsfrage an Susanne Meunier von Finanztest (Stiftung Warentest).

Ich bin seit Juni 2006 in Rente und bekomme zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente eine kleine Betriebsrente in Höhe von 119 Euro. Diese war früher nicht beitragspflichtig. Im letzten Jahr habe ich eine Einmalzahlung aus einer Pensionskasse in Höhe von rund 2700 Euro erhalten, weil ich dort vor sechs Jahren einmal mein Weihnachtsgeld eingezahlt hatte. Dadurch muss ich jetzt plötzlich für zehn Jahre 22,50 Euro monatlich für die Krankenkasse bezahlen. Ich zahle sogar mehr an die Kasse, als die Pensionskasse ausgezahlt hat. Ist das so korrekt?

Leider ja. Erst wegen der jetzt erfolgten Einmalauszahlung überschreiten Sie zusammen mit Ihrer laufenden Betriebsrente die Geringfügigkeitsgrenze von 124,50 Euro im Monat, bis zu der auf Betriebsrenten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Die Einmalzahlung war ein sehr schlechtes Geschäft für Sie, begründet durch das Sozialversicherungsrecht. Das konnten Sie damals nicht wissen. Obergrenzen oder Stichtage bewirken oftmals Härten. Dass Sie ab Dezember 2017 voraussichtlich keine Kassenbeiträge mehr zahlen müssen, wird Sie kaum trösten.

Dennoch ist die langfristige Investition in eine Betriebsrente in vielen Fällen trotz der Abgabenpflicht sinnvoll, wie Finanztest schon häufiger errechnet hat. Für privat Krankenversicherte lohnt sich die Betriebsrente sowieso. Doch auch für die gesetzlich Versicherten bringt sie auch künftig ähnlich gute Renditen wie eine private Riester-Rente.

Und viel besser als bei einer privaten Rentenversicherung sind die Renditen durch die staatliche Förderung in beiden Fällen allemal. In diesem Jahr dürfen Arbeitnehmer von ihrem Gehalt bis zu 2544 Euro im Jahr (212 Euro pro Monat) für eine Betriebsrente abzweigen, ohne für diesen Teil Steuern oder Beiträge an die Kranken- , Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Das macht sich bemerkbar.

Mit einer Rendite von 4,6 Prozent für die Betriebsrente kann ein lediger Durchschnittsverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro im Monat rechnen. Er zweigt Teile seines Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ab. Ein gleichaltriger Verheirateter kommt auf 4,9 Prozent. Die Renditen aus einer privaten Rentenversicherung liegen dagegen je nach Verdienst nur bei 3,7 bis 4,0 Prozent.

Für Einkommen über 3600 Euro im Monat zahlen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Sie können deshalb auch keine sparen, wenn sie Geld in eine Betriebsrente stecken. Doch für Spitzenverdiener ist die Steuerersparnis wegen ihres sonst fälligen hohen Steuersatzes besonders hoch, sodass auch sie mithilfe einer Betriebsrente auf eine gute Rendite kommen. In Ihrem Fall zehrt die Abgabenpflicht im Alter, bedingt durch das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, die Vorteile Ihrer betrieblichen Vorsorge leider wieder auf. Foto: Promo

an Susanne Meunier

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