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Gasheizungen verbrauchen unnötig Energie, wenn sie nicht richtig eingestellt sind.

© IMAGO/STAR-MEDIA

Hydraulischer Abgleich: Gasheizungen müssen geprüft werden

Neue Verordnung ist seit Jahresbeginn in Kraft

In diesem Jahr steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September stattfinden. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde.

Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend. Sinnvoll ist es, die Heizungsprüfung möglichst bald vorzunehmen, um frühzeitig Kosten zu sparen. Sie kann auch an einen anstehenden Termin mit dem Schornsteinfeger, eine Wartung oder einen ausführlichen Heizungscheck gekoppelt werden.

Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000-12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. (Bü.)

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