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VERTRAGSTRICKS: Die Größe zählt

Wenn Angaben zur Wohnungsfläche und zur Anzahl der Räume im Mietvertrag fehlen, kann das ein Nachteil für den Mieter sein. Sind zum Beispiel Kellerräume oder Dachboden nicht in der Vereinbarung genannt, sondern nur zur Nutzung überlassen, muss der Mieter die Lagerräume wieder abgeben, wenn der Vermieter sie anderweitig nutzen will.

Wenn Angaben zur Wohnungsfläche und zur Anzahl der Räume im Mietvertrag fehlen, kann das ein Nachteil für den Mieter sein. Sind zum Beispiel Kellerräume oder Dachboden nicht in der Vereinbarung genannt, sondern nur zur Nutzung überlassen, muss der Mieter die Lagerräume wieder abgeben, wenn der Vermieter sie anderweitig nutzen will.

Wichtig ist auch ein Blick auf die Quadratmeterzahl – schließlich hat sich ein Mieter die Wohnung auch nach ihrer Größe ausgesucht. Weichen die tatsächlichen Quadratmeter der Wohnung um mindestens zehn Prozent von der im Vertrag genannten Zahl ab, kann die Miete entsprechend gemindert werden.dpa

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