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Wirtschaft: BIER, TABAK UND TRAKTOREN

Der Staat gewährt Milliarden-Zuwendungen für große Anliegen – und Minibeträge für allerlei skurril anmutende Zwecke. So müssen Beschäftigte von Zigarettenherstellern seit 1918 keine Tabaksteuer zahlen, wenn sie die Rauchwaren von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen.

Der Staat gewährt Milliarden-Zuwendungen für große Anliegen – und Minibeträge für allerlei skurril anmutende Zwecke. So müssen Beschäftigte von Zigarettenherstellern seit 1918 keine Tabaksteuer zahlen, wenn sie die Rauchwaren von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen. Der Bund verzichtet so auf sieben Millionen Euro pro Jahr. Doch hier geht es nicht nur ums Geld, findet Michael Thöne, Subventionsexperte der Universität Köln. „Dem Gesetzgeber ist offenbar die Gesundheit der Belegschaften von Tabakfirmen weniger wert als die der übrigen Bürger.“ Mitarbeiter von Brauereien dürfen Gratis- Bierkästen mit nach Hause nehmen, ohne dafür die übliche Biersteuer entrichten zu müssen. Kosten für den Staat: eine Million Euro. „Das kann man mit einem Federstrich beseitigen, damit spart man neben der Subvention noch die Verwaltungskosten“, findet Thöne. Von übersichtlicher Größenordnung ist auch die Kfz-Steuerbefreiung für Traktoren in der Landwirtschaft (55 Millionen Euro) sowie für Zugmaschinen von Schaustellern (eine Million). Daneben bekommen junge Fischer, die sich einen gebrauchten Kutter zulegen, verbilligte Darlehen (eine Million). Luftfahrtfirmen erhalten Geld, um Flugzeuge und Triebwerke vermarkten zu können (30 Millionen). Damit Produkte aus Ostdeutschland ihren Weg in die Welt finden, stehen 2,5 Millionen Euro bereit. Und Reedereien müssen Teile der Lohnsteuer, die sie für ihre Seeleute einbehalten, nicht abführen (18 Millionen). brö

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