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Urheberrecht: Berlin dringt auf Gesetz im Buchstreit mit Google

Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, fordert die US-Regierung auf, im Urheberrechtsstreit mit Google eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Einen Vergleich lehnt er ab.

Berlin - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), fordert die US-Regierung auf, im Urheberrechtsstreit mit Google eine gesetzliche Regelung zu schaffen. „Warum werden die beteiligten Interessen nicht im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ausgeglichen, in dem demokratisch legitimierte Kräfte argumentieren und eine demokratisch legitimierte Entscheidung treffen?“, sagte Neumann dem „Handelsblatt“.

Derzeit verhandelt ein US-Gericht in New York über einen neuerlichen Vergleich zwischen Google und Verlegern. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Google so genannte „verwaiste Bücher“ digitalisieren und im Internet anbieten darf – Bücher also, die immer noch urheberrechtlich geschützt sind, die aber vergriffen und deren Autoren verschollen sind. Nach dem jüngsten Vergleichsentwurf soll Google diese Bücher als digitalisierte Fassung verkaufen dürfen. Die Verkaufserlöse aber sollen zehn Jahre lang eingefroren werden. In dieser Zeit kann der Rechteinhaber seine Ansprüche geltend machen. Anfang 2010 wird der New Yorker Bezirksrichter Denny Chin abschließend sein Urteil zu dem Vergleich sprechen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es grundsätzlich fraglich, ob die rechtlichen Bedingungen der Digitalisierung von vielen Millionen Büchern im Rahmen eines Vergleichs zu klären sind. Neumann forderte die US-Regierung und das Gericht auf, zu prüfen, „ob Google durch den Vergleich einen ungebührlichen Vorsprung – insbesondere in Hinblick auf die sogenannten ’verwaisten Werke’ – gegenüber seinen Mitbewerbern und eine Position erhält, die der Konzern auf normalem Wege niemals erreicht hätte.“

Google hatte zusammen mit dem US-Autoren- und Verlegerverband Mitte Oktober einen neuen Kompromiss vorgeschlagen. Google soll demnach nur noch Bücher in den USA, Großbritannien, Australien und Kanada einscannen dürfen. Außerdem soll Konkurrenten der Zugang zu den eingescannten Büchern erleichtert werden, um ein Monopol zu verhindern. Grundsätzlich begrüßte Neumann, dass das Gros der deutschsprachigen Bücher nun nicht digitalisiert werden dürften. „Dennoch gibt es nicht wenige Werke, die beim amerikanischen Copyright-Register registriert und damit weiterhin betroffen sind“, sagte er.

Deutsche Verleger verfolgen den Ehrgeiz des kalifornischen Internetgiganten mit Argwohn. Denn Google braucht für das Einscannen nicht explizit die Zustimmung der Verlage und Autoren. Die Buchverlage fordern aber genau den umgekehrten Weg. Google sucht unterdessen eine Lösung mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Verwertungsgesellschaft Wort. „Wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung“, sagte ein Konzernsprecher. Ob es noch vor Weihnachten zu Gesprächen kommt, bleibt unklar. HB

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