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DIE NEUEN RECHTE: 25 Prozent vom Fahrpreis retour

Das neue Gesetz betrifft die Bahn und die privaten Bahnkonkurrenten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:GELD ZURÜCKVerspäten sich Züge um mindestens eine Stunde, können die Fahrgäste eine Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent verlangen.

Das neue Gesetz betrifft die Bahn und die privaten Bahnkonkurrenten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

GELD ZURÜCK

Verspäten sich Züge um mindestens eine Stunde, können die Fahrgäste eine Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent verlangen. Bei zweistündigen Verspätungen muss die Bahn die Hälfte des Ticketpreises ersetzen. Die Regelungen gelten für den Nah- und Fernverkehr, allerdings gibt es im Nahverkehr eine Bagatellgrenze von vier Euro. Bisher stellt die Bahn Verspätungsgutscheine über 20 Prozent des Fahrpreises aus, wenn der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat. Das gilt aber nur für den Fernverkehr.

UMSTEIGEN

Im Nahverkehr dürfen Reisende – zuschlagsfrei – mit einem IC oder ICE weiterfahren, wenn sich ihr Zug um 20 Minuten zu verspäten droht. Erreichen die Fahrgäste nachts ihr Ziel nicht mehr, weil sich ihre Bahn verspätet oder ausfällt, dürfen sie sich auf Kosten des Anbieters ein Taxi nehmen (Höchstgrenze: 80 Euro). hej

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