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Potsdam-Mittelmark: Um gütliche Einigung in Seehof bemüht

Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen arbeitet an verschiedenen Vergleichsmodellen

Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen arbeitet an verschiedenen Vergleichsmodellen Von Peter Könnicke Teltow/Berlin. Im Verfahren um die Rückübertragung des einstigen Sabersky-Besitzes in Teltow-Seehof an die jüdischen Erbengemeinschaft will das Bundesamt zur Regelung Offener Vermögensfragen (BARoV) eine gütliche Einigung vorschlagen. „Wir arbeiten an verschiedenen Modellen“, bestätigte BARoV-Sprecherin Dr. Ellen Händler gestern gegenüber den PNN. Das Bundesamt bemüht sich um eine Lösung, die sowohl die Interessen des Bundes, der Erben wie auch der gegenwärtigen Grundstücknutzer berücksichtigt. Ohne eine Einigung müssten nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2003 für jeden der noch 700 ungeklärten Fälle ein eigenes Verfahren durchgeführt werden. Die Bundesrichter hatten in zwei Fällen befunden, dass den Sabersky-Erben die Grundstücke in Seehof zurückzugeben sind. Für die Mehrzahl der noch offenen Grundstücksfragen gelten nach diesem Urteil die Ansprüche gleichfalls als berechtigt, allerdings ist dies in einer Einzelfallprüfung zu klären. Doch ein Marathon an Verhandlungen mit einer Flut von Widersprüchen „liegt nicht in unserem Interesse“, betonte Händler „Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies im Interesse der Erben sein soll,“ meint die Sprecherin mit Blick auf den nun seit über ein Jahrzehnt währenden Rechtsstreit. Auf Seiten der Erben betonte gestern Rechtsanwältin Anne Glinka, die die Ansprüche des Sabersky-Nachfahren Peter Sonnenthal vertritt, dass die Vorschläge des BARoV „intensiv gewürdigt werden“. Das in Berlin ansässige Bundesamt hat mit dem 1. Januar die Zuständigkeit bei der Bearbeitung und Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche von Verfolgten des Nationalsozialismus übernommen. Bislang war für Teltow-Seehof das mittelmärkische Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig. Erklärtes Ziel des BARoV ist es, durch die nunmehr einheitliche und zügige Bearbeitung der Verfahren eine umfassende Wiedergutmachung des NS-Unrechts zu erreichen. Dabei ist es getzlich verpflichtet, mit allen Beteiligten eine gütliche Einigung anzustrengen. Nachdem zu Beginn dieser Woche die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes eingegangen ist, „haben wir sofort mit Überlegungen begonnen, wie sich am günstigsten und schnellsten geeinigt werden kann“, so Händler. Zunächst soll mit der Erbenfamilie, insgesamt sind es 17 Parteien die Antrag auf Rückübertragung gestellt haben, eine Frist verabredet werden, in der sich mit den derzeitigen Nutzern der Seehofer Grundstücke verglichen werden kann. Für das weitere Vorgehen nach Ablauf dieser Frist erarbeitet die Prozessabteilung des BARoV derzeit mehrere Vorschläge.

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