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Grundsatzentscheidung in Michendorf: Michendorf kauft seinen Bahnhof

Ende einer langen Diskussion: Michendorf will den Bahnhof kaufen. Das beschlossen die Gemeindevertreter am Montagabend ohne Gegenstimme. Es gibt auch schon erste Pläne, was nun mit dem Bahnhof geschehen soll.

Von Enrico Bellin

Michendorf - Die Gemeinde Michendorf will ihren Bahnhof kaufen und prüfen, ob dort ein Familienzentrum untergebracht werden kann. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Gemeindevertreter am Montagabend auf einer außerordentlichen Sitzung. Nur zwei der 21 anwesenden Vertreter enthielten sich, Gegenstimmen gab es keine.

Konkrete Ideen für die Nutzung

Auf Vorschlag der Fraktion FBL/UWG soll nun geprüft werden, ob der Verein Job e.V. im Bahnhofsgebäude – nach dessen nötiger Sanierung – ein Familienzentrum einrichten kann. Der Verein betreibt bereits ähnliche Einrichtungen im Landkreis, etwa in Werder (Havel). Durch die zentrale Lage und Wohnortnähe sei das Bahnhofsgebäude für solche Zwecke prädestiniert, hieß es. Auch könne im Bahnhof ein Begrüßungscafé für Flüchtlinge eingerichtet werden, zudem könnte etwa das lokale „Bündnis für Familie“ aus Verwaltung, Kulturbund und Vertretern des Mehrgenerationenhauses dort ein Büro erhalten.

„Die 1 749 Michendorfer Teilnehmer am Bürgerbegehren bedanken sich bei ihnen, dass sie diese Sitzung einbraumt haben“, sagte Jürgen Rose, Mitinitiator des Bürgerbegehrens zum Bahnhofskauf, bereits vor der Abstimmung. Das Bürgerbegehren entstand, da im Oktober ein Antrag zum Bahnhofskauf mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt wurde. Es war aber wegen Formfehlern ungültig.

Verhandlungen mit der Bahn über den Kaufpreis

Beim Beschluss handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung. Die Gemeinde muss sich nun in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn auf einen Kaufpreis einigen, zuletzt gingen die Vorstellungen weit auseinander. Die Bahn werde laut Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) nun ein neues Gutachten zu Kaufpreis und Sanierungsbedarf erstellen, ehe sie den Bahnhof im Sommer versteigern will. Die Gemeinde hat dann ein Vorkaufsrecht.

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