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Potsdam-Mittelmark: Keine Aussicht auf Erfolg

Wilhemshorster Schwarzbau am Irisgrund kann bleiben

Wilhemshorster Schwarzbau am Irisgrund kann bleiben Michendorf-Wilhelmshorst. Ein Wilhelmshorster Schwarzbau am Irisgrund 5 muss nicht abgerissen werden. Kurz vor der Fusion zur Großgemeinde zog die Gemeinde Wilhelmshorst eine Klage gegen das illegal in zweiter Baureihe errichtete Gebäude zurück. Grund: Von Seiten des Potsdamer Verwaltungsgerichtes wurde eingeschätzt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren musste der Bauherr bereits eine Geldbuße zahlen, kam dann aber mit einem nachträglichen Bauantrag beim Landkreis durch – gegen den Widerstand der Gemeinde. Nun gehe es vor Gericht nicht mehr darum, ob der Bau legal errichtet wurde, sondern ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist, sagte Bauamtsleiter Karl-Heinz Oed. Der Gemeinde ging es bei der Klage darum, die noch vorhandenen größeren Grundstücke im Ort mit mehr als 1000 Quadratmeter auf möglichst nur eine Hauptnutzung zu beschränken. Auf dem nördlich angrenzenden, ähnlich geformten Grundstück würden sich aber ebenfalls zwei Wohnhäuser befinden, heißt es in einem Schreiben des Verwaltungsgerichtes. Eine Gefährdung der Eigenart der Umgebung, die einen Abriss rechtfertigen könnte, sieht das Gericht durch den Schwarzbau deshalb nicht gegeben. Auch eine unzulässige Hinterlandbebauung bestehe nicht, da sich das Vorhaben des betreffenden Bauherren in etwa einer Höhe mit einer Nachbarbebauung befinde. In Wilhelmshorst wurde die Klage nur unter Murren zurückgezogen. Die Argumentation des Gerichtes sei eine „Ohrfeige“ an all jene, die sich dem mühevollen Behördenweg zur Baugenehmigung und den Anforderungen der Gemeinden stellen.HKX

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