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Potsdam-Mittelmark: Gegen Wildwuchs von Reklame

Teltow will Satzung für Werbeanlagen erlassen und so das Erscheinungsbild der Stadt verbessern

Teltow will Satzung für Werbeanlagen erlassen und so das Erscheinungsbild der Stadt verbessern Von Kirsten Graulich Teltow. Als „zahnlosen Tiger" bezeichnete FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz die Absicht, in Teltow eine Satzung für Werbeanlagen zu erarbeiten. „Wir haben ohnehin genug Regelungen", verwies Goetz in der Sitzung des Hauptausschusses am Montag auf Satzungen zur Altstadt und zum Ruhlsdorfer Platz. Ebenso bezweifelte er, dass die Verwaltung imstande sei, zu kontrollieren, ob die Satzung eingehalten werde. Trotzdem empfahl der Hauptausschuss mit knapper Mehrheit den Beschluss für die nächste Sitzung der Stadtverordneten. Mit der Satzung will die Stadt künftig regeln, welche Werbeanlagen an Teltows größter Durchfahrtsstraße errichtet werden können. Die neue Brandenburgische Bauordnung berücksichtigt zwar, dass Werbeanlagen weder das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen dürfen. Der Gesetzgeber überlässt es jedoch den Kommunen, darüber hinaus eigene Satzungen zu erlassen. Insbesondere an die Art, Größe, Farbe und Gestaltung der Anlagen können Anforderungen gestellt werden. Die Satzung kann ebenso den Aufstellungsort beeinflussen und zugleich bestimmte Werbeanlagen und Warenautomaten ausschließen. Diese Möglichkeiten, dem Schilderwald von Werbung Einhalt zu gebieten, will Teltow nutzen, vor allem für das Siedlungsband „Potsdamer Straße – Ruhlsdorfer Platz – Mahlower Straße". Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Liebig-, Hamburger- und, Puschkinplatz sowie Ruhlsdorfer Platz und dem künftigen S-Bahnhof, der das Erscheinungsbild der Stadt maßgebend prägen soll. Laut Flächennutzungsplan sind einige Bereiche der großen Teltower Durchfahrtsstraße als Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe ausgewiesen, weshalb die Satzung besonders künftigem „Wildwuchs von Werbung" entgegen wirken solle, wie Bauamtsleiter Bernd Wiebrecht in der Sitzung erläuterte. Denn Tafeln, die bereits vor drei Jahren aufgestellt wurden, hätten Bestandsschutz. Erlasse die Stadt jedoch keine Satzung, sei laut neuer Bauordnung der Landkreis dafür zuständig, dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten, so Wiebrecht. Hans-Peter Goetz bezweifelte in der Diskussion, dass die Stadt das Vorhaben auch umsetzen könne. „Wir haben bereits eine Reihe von Satzungen, die nicht kontrolliert werden", meinte er. Zudem sei es wenig notwendig, dass die Stadt Aufgaben des Landkreises erfülle. Ganz anders sah das Frank Fromm (SPD): „Wir beschränken unsere Möglichkeiten von vornherein, wenn wir unsere eigenen Unzulänglichkeiten in den Vordergrund schieben. Hier haben wir eine Möglichkeit einzugreifen, die sollte sich die Stadt nicht nehmen lassen." Ebenso sah Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) die Kommune in der Pflicht, auch wenn Kontrollen Mehraufwand mit sich bringen würden. Verwundert zeigte sich Schmidt allerdings darüber, dass nun die Liberalen dafür plädieren würden, diese Aufgabe dem Landkreis zu überlassen. Schmidt: „Bisher war die FDP immer bemüht, soviel wie möglich Verantwortung nach unten zu delegieren." Ähnlich sah es auch BIT-Vertreterin Karola Graumann: „Wir beklagen uns immer über die Situation an der Durchfahrtsstraße, deshalb sollten wir diese Chance nutzen, denn irgendwo müssen wir anfangen."

Kirsten Graulich

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