zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Ex-Partnerin mit 21 Messerstichen getötet

52-jähriger Teltower vor Gericht / Staatsanwaltschaft geht von Eifersucht als Mordmotiv aus

Aus dem GERICHTSSAAL52-jähriger Teltower vor Gericht / Staatsanwaltschaft geht von Eifersucht als Mordmotiv aus Teltow - Mit seinen kurzen grauen Haaren, dem kleinen Schnauzer und der dunklen Kleidung wirkt Eberhard K. (52) sehr solide. Nur ein winziger silberfarbener Ohrring stört das Bild absoluter Seriosität. Der Teltower soll ein Mörder sein. Gestern begann der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Frank Tiemann. Im Zuschauersaal neben Vertretern von Presse und Fernsehen auch Bekannte und ehemaligen Arbeitskollegen des Angeklagten. Nur wenige Minuten dauerte der erste Verhandlungstag, an dem Staatsanwältin Kornelia Stephan lediglich die Anklage verlas. Die allerdings klingt grausam. Aus Wut darüber, dass sich seine Lebensgefährtin Angelika B. von ihm trennte und aus Eifersucht auf einen möglichen neuen Partner der 45-Jährigen soll der Sozialhilfeempfänger beschlossen haben, die Frau umzubringen. Am 18. Juli vorigen Jahres habe er sie unter dem Vorwand, sie möge endlich ihre restlichen Sachen abholen, in die bisherige gemeinsame Teltower Wohnung gelockt. Im Wohnzimmer soll er mit einem so genannten Ausbeinmesser – einem langen, dünnen Küchenmesser – exzessiv auf die sich verzweifelt Wehrende eingestochen, sie dann in die halb mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt haben. Angelika B. – schwer verletzt und entkräftet durch den brutalen Angriff – rutschte mit dem Kopf unter Wasser und ertrank. Als Eberhard K. am 20. Juli 2004 vorläufig festgenommen wurde, stand er unter erheblichem Alkoholeinfluss. Er legte bei der Polizei jedoch ein umfassendes Geständnis ab. Seit dem 21. Juli sitzt er im Brandenburger Gefängnis in Untersuchungshaft. Die Obduktion des Opfers ergab, dass der Teltower 21 Mal mit dem Messer zugestochen hatte. Allein die schweren Brust- und Bauchverletzungen wären schon tödlich gewesen, so der Gerichtsmediziner. Für den nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag kündigte der wegen Mordes Angeklagte an, ausführlich zu seiner Person und zum Tatvorwurf auszusagen. Für den Prozess gegen Eberhard K. sind bislang sieben Verhandlungstage anberaumt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im März zu rechnen. Sollte sich der Anklagevorwurf bestätigen, droht dem Mann die Höchststrafe. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false