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Potsdam-Mittelmark: An den Wurzeln des Naturschutzes

Mittelmärkischer Beirat warnt vor Verlust des Einspruchsrechts, Nachteilen für Behörden und Investoren

Mittelmärkischer Beirat warnt vor Verlust des Einspruchsrechts, Nachteilen für Behörden und Investoren Potsdam-Mittelmark. Fehlende fachliche Begleitung für Behörden, Unsicherheit für Investoren, Verlust qualifizierter Vorschläge, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft: Vor den Negativfolgen beim Beschneiden der Naturschutzbeiräte infolge des novellierten Naturschutzgesetzes werden heute Brandenburgs Landespolitiker gewarnt. Neben 20 Vertretern diverser Verbände wird der Vorsitzende des mittelmärkischen Naturschutzbeirates, Gerhard Casperson in einer Anhörung im Landtagsausschuss für Umweltschutz gegen den geplanten Wegfall der Zustimmungspflicht und des Widerspruchsrecht der Beiräte intervenieren. „Für eine erfolgreiche Arbeit des Beirates ist gerade das Einspruchsrecht unverzichtbar“, betont der aus Kleinmachnower kommende Casperson. Ohne diese Möglichkeit würden viele der ehrenamtlich agierenden Mitglieder brandenburgischer Naturschutzbeirate „keine Veranlassung mehr sehen, ihre Zeit und ihr Fachwissen ausnutzen zu lassen“. Allein in Potsdam-Mittelmark konnte die Untere Naturschutzbehörde bei etwa 200 Vorgängen im Jahr jederzeit und kostenlos auf die Expertise der Beiratsmitglieder zurückgreifen. Diese qualifizierte Zuarbeit habe der Unteren Naturschutzbehörde bei geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft – überwiegend durch Bauvorhaben – eine Vielzahl an Widerspruchsverfahren und Klagen erspart. „In Potsdam-Mittelmark wurden bei den etwa 200 Vorgängen jährlich nur ein bis zwei Einsprüche eingelegt“, beschreibt Casperson das wirkungsvolle Bemühen nach einvernehmlichen Lösungen. „Dies spricht für die verantwortliche Arbeit des Beirates, aber nicht für eine Abschaffung des Vetorechts.“ Auch könne es nicht im Interesse privater Bauherren und Investoren sein, wenn die Mitsprache von Naturschutzbeiräten reduziert werde. Aufgrund der fachlichen Kompetenz der mittelmärkischen Naturschützer würden zunehmend Investoren im Vorfeld ihrer Planungen den Beirat konsultieren, um frühzeitig Anregungen und Bedenken zu erhalten. Kein Investorenschreck und keine Wirtschaftsbremse sei die bisherige Beirats-Regelung im Naturschutzgesetz, das vor allem die CDU als zu rigide und bürokratisch kritisierte. Vielmehr würde durch die Begleitung des Beirates Vorhaben beschleunigt und qualifiziert. „Wir geben Investoren Rechtssicherheit, da zumindest die von Naturschutzverbänden zugelassene Klagen in der Regel schon im Vorfeld ausgeschlossen werden“, argumentiert Casperson. Durch die Änderung des Naturschutzgesetzes sollen Naturschutzbeiräte in Genehmigungsverfahren im Landkreis nur noch angehört werden. Casperson sieht darin nicht nur eine Schwächung des Naturschutzes, die Beiräte selbst verlieren an ihrer Bedeutung. Deren Einwände zu Bauvorhaben, Eingriffen in Landschaftsräume oder Ausgleichsmaßnahmen würden künftig bestenfalls in Abwägungsprozesse einer Behörde einfließen, eine besondere Gewichtung hätten sie nicht mehr. „So könnten Weisungen des Landrates künftig auch gegen den Willen des Naturschutzbeirates durchgesetzt werden.“ Casperson hält gerade des Einspruchsrecht für eine erfolgreiche Arbeit des mittelmärkischen Naturschutzbeirates für unverzichtbar – auch aus finanzieller Sicht: „Denn das Fachwissen, das bisher kostenlos von den Beiräten geliefert wurde, kann sich die Naturschutzbehörde des Landkreises dann bei Gutachtern einkaufen.“ Vor allem aber verliere nicht nur die Mittelmark, sondern ganz Brandenburg das Engagement ehrenamtlich tätiger Fachleute. Peter Könnicke

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