zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Zerreißprobe geht weiter „Lehmann“ kontra RBB /

Urteil am 24. Februar

Aus dem GERICHTSSAALUrteil am 24. Februar „Heute passiert sowieso nicht viel“, dämpft Richter Rausch die Erwartungen von Peter Neuber alias Mike Lehmann von Radio Fritz. Eigentlich sollte der Rechtsstreit um Wiedereinstellung und genaue Definition seines Mitarbeiterstatus nun endlich mit einem Urteil besiegelt werden. Doch die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts braucht noch etwas Zeit für eine endgültige Entscheidung, strapaziert so die Nerven des populären Comedysprechers um weitere Wochen. Zur Erinnerung: Peter Neuber klagt gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der ihm im Dezember 2002 den Stuhl vor die Tür setzte. 1993 als „Freier“ eingestellt und nach den jährlich verlängerten Rahmenbedingungen entlohnt, erklärte ihm der RBB nach zehnjähriger Mitarbeit, er könne ihn fortan nicht mehr beschäftigen. Sein Anwalt vertritt die Meinung, seinem Mandanten gebühre nach einer derart langen Zeit erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem Sender der Status eines Arbeitnehmers. Der RBB-Justitiar ist der Ansicht, weder Neubers wöchentliche zweistündige Interpretation der Figur des Mike Lehmann noch seine Tätigkeit im sendereigenen Musikarchiv rechtfertige den Arbeitnehmerstatus. Im Juli 2003 wurde der RBB verurteilt, Peter Neuber bis zum Abschluss des Rechtsstreits als journalistisch-redaktionellen Mitarbeiter zu den bisherigen Konditionen weiterzubeschäftigen. Allerdings solle er 20 000 Euro aus seiner nach RBB-Meinung überbezahlten Tätigkeit an den Sender zurückerstatten. Dagegen gingen beide Seiten in Berufung. Die 2. Instanz regte im September vorigen Jahres einen Vergleich an. Das zwischen den Parteien bestehende freie Dienstverhältnis solle am 31. Dezember 2002 sein Ende gefunden haben. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Bedingungen noch auszuhandeln seien, habe am 1. Februar 2004 begonnen. (Seitdem arbeitet der Comedysprecher zu ungünstigeren finanziellen Konditionen wieder beim RBB.) Zwischen den strittigen Parteien sollten keine gegenseitigen Zahlungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Da dieser Kompromiss nicht zustande kam, muss Justitia entscheiden. „Der Kläger (Peter Neuber) wird darauf hingewiesen, dass er nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung hat“, so Kammervorsitzender Rausch. Bevor eine endgültige Entscheidung ergeht, solle Neuber noch einmal auflisten, über welchen Zeitraum er die Figur des Mike Lehmann verkörperte und in welchem Maß er an der Konzeption derselben beteiligt gewesen sei. Der RBB solle u. a. darlegen, wieso Peter Neuber aus Sender-Sicht keine Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausübte. Eine Entscheidung ergeht am 24. Februar. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false