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Landeshauptstadt: Über Betriebskosten und Wohnfläche informieren

Auf die Konsequenzen der neuen Wohnflächen- und Betriebskostenverordnung macht der Landesgeschäftsführer des Mieterbundes und Vorstandsvorsitzende des Potsdamer Mietervereins Dr. Rainer Radloff aufmerksam.

Auf die Konsequenzen der neuen Wohnflächen- und Betriebskostenverordnung macht der Landesgeschäftsführer des Mieterbundes und Vorstandsvorsitzende des Potsdamer Mietervereins Dr. Rainer Radloff aufmerksam. „Beide Verordnungen sind vor allem für die Parteien des Mietvertrages (Mieter und Vermieter) dann von erheblicher Bedeutung, wenn es um den Abschluss eines Mietvertrages, um die Mieterhöhung oder um die jährliche Abrechnung der Betriebskosten geht“, so Radloff in einer Presseinformation. Hierbei spiele die exakte Bestimmung der Wohnfläche eine erhebliche Rolle, denn Miethöhe und Betriebskosten werden überwiegend auf der Grundlage der Wohnfläche nach Quadratmetern berechnet. So gehören Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen anteilig zur Wohnfläche. Nicht dazu gehören Keller, Trocken- und Bodenräume sowie Garagen. Die Grundfläche von Wohnungen mit Schrägen unter zwei Metern Höhe gehört nur zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht zur Wohnfläche. Jeder falsch berechnete Quadratmeter bedeute bares Geld. Nach den Erfahrungen der Mietervereine in Potsdam und im Land Brandenburg hätten laut Radloff bisher nur wenige Mieter und Vermieter von den neuen Verordnungen Kenntnis genommen.

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