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Aus dem GERICHTSSAAL: „Sie haben grottenschlechtes Zeug erwischt!“

Wirkstoffgehalt THC des Haschischs gering / Handel nicht nachweisbar

Aus dem GERICHTSSAALWirkstoffgehalt THC des Haschischs gering / Handel nicht nachweisbar Wie ein Rauschgiftdealer sieht Benjamin B. (23, Name geändert) wahrlich nicht aus. Und er ist wohl auch keiner, wenngleich der Staatsanwalt zu Prozessbeginn noch davon ausgeht. Laut Anklage soll der arbeitslose Hotelfachmann am 21. September vorigen Jahres in Berlin 81 Gramm Haschisch sowie Amphetamin und diverse Ecstasy-Pillen für rund 600 Euro erworben haben, um die Betäubungsmittel später in Potsdam gewinnbringend zu veräußern. „Das Zeug war für den Eigenbedarf“, versichert der junge Mann. Damals habe er noch in Lohn und Brot gestanden. „Ich habe mir immer einen Vorrat angelegt, um nicht so oft Nachschub besorgen zu müssen.“ Die Polizeibeamten, die Benjamin B. Stunden nach dem Kauf in der Berliner Hasenheide stellten, danach seinen gut gefüllten Rucksack kontrollierten, glaubten ihm nicht und erstatteten Anzeige gegen den vermeintlichen Drogenhändler. „Wieso tragen Sie das Rauschgift eigentlich ewig lange spazieren?“, wundert sich Amtsrichterin Waltraud Heep. Auch jetzt hat der bereits wegen zahlreicher Diebstähle, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie fahrlässiger Trunkenheit am Lenkrad Vorbelastete eine plausible Erklärung parat: „Ich habe damals bei einem Kumpel gewohnt. Der kam erst spätabends nach Hause. Da ich solange nicht in die Wohnung konnte, musste ich mir ja irgendwie die Zeit vertreiben.“ Zwar hegt der Staatsanwalt gewisse Zweifel am Wahrheitsgehalt von Benjamins Worten, widerlegen kann er dessen Aussage nicht. Also beantragt er, den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. „Ich habe mal wieder Mist gebaut“, stellt Benjamin B. in seinem letzten Wort fest, schaut dann verlegen grinsend zu seinem Verteidiger. Der bemüht sich, den Drogensüchtigen in ein einigermaßen günstiges Licht zu rücken. „Mein Mandant weiß um seine Probleme. Leider hat er es bisher noch nicht geschafft, von Rauschgift und Alkohol loszukommen.“ Ein Bewährungshelfer – so hofft er – könnte Benjamin B. auf seinem Weg in ein abhängigkeitsfreies Leben begleiten. „Der große Dealer sind Sie mit Sicherheit nicht, aber auch nicht der große Profi. Sie haben grottenschlechtes Zeug bezüglich des Haschisch-Wirkstoffgehalts THC erwischt“, stellt die Vorsitzende klar. „Das ist zwar gut für die Gesundheit, aber schlecht für den Geldbeutel.“ Da die vom Angeklagten erworbenen Drogen nicht portioniert waren, geht auch sie nicht von beabsichtigtem Handeltreiben aus. Das Urteil: 90 Tagessätze zu je zehn Euro. Hoga

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