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Aus dem GERICHTSSAAL: Richter schickte Todesdrohung per SMS Angeklagter blieb gestern der Verhandlung fern – Staatsanwalt beantragt zwei Jahre Bewährung

„Mein Mandant kommt nicht“, erklärte Rechtsanwalt Yves Bivour gestern vor dem Amtsgericht. Gründe für das Fernbleiben des wegen Bedrohung angeklagten Richters nannte er nicht.

„Mein Mandant kommt nicht“, erklärte Rechtsanwalt Yves Bivour gestern vor dem Amtsgericht. Gründe für das Fernbleiben des wegen Bedrohung angeklagten Richters nannte er nicht. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, per Strafbefehl gegen den am Landgericht tätigen Juristen Dieter D.* eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, zu verhängen. Zusätzlich solle er eine Geldauflage von 2000 Euro zahlen. Amtsrichterin Monika Holk setzte das Verfahren allerdings aus, beraumte als neuen Termin den 14. Juli an. Wird Dieter D. dann verurteilt, droht ihm Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Schwerer dürfte allerdings wiegen, dass sein Arbeitgeber dann vermutlich ein Disziplinarverfahren gegen ihn einleiten wird. Im schlimmsten Fall würde Dieter D. nicht mehr Recht sprechen dürfen. Sollte er sich dem zweiten Verhandlungstermin erneut entziehen, muss er damit rechnen, polizeilich vorgeführt zu werden.

Zur Vorgeschichte: Dieter D., verheiratet, drei Kinder, verliebt sich in eine andere Frau. Sie wird von ihm schwanger. Der Rechtsgelehrte lässt sich von seiner Gattin scheiden, verschuldet sich bis über beide Ohren, um eine geeignete Wohnung für die neue Familie zu schaffen. Dann beginnt die Beziehung zu bröckeln. Schließlich gibt die Geliebte Dieter D. den Laufpass, verweigert ihm jeglichen Kontakt mit der im Sommer letzten Jahres geborenen Tochter. Für den Richter bricht eine Welt zusammen. Manchmal trinkt er jetzt ein Glas zu viel.

In der Nacht des 16. Juni 2005 soll Dieter D. seiner Ex-Freundin eine SMS geschickt haben, in der es unter anderem heißt: „Es wird dir gelingen, dem Mädchen den Vater zu nehmen. Ich werde mich dafür rächen. Du wirst nicht wissen, wann und wo. Aber es wird geschehen. Sieben Jahre Unglück habe ich erfahren mit dir. Menschen wie du gehören vergast zu werden. Sie sind minderwertig.“

Die frühere Partnerin des Richters erstattete Anzeige. Justitias Mühlen begannen zu mahlen. Die Staatsanwaltschaft bot Dieter D. einen Strafbefehl über 2000 Euro an, um die Tat zu sühnen. Er lehnte ab. Hätte er die Sanktion angenommen, würde er als vorbestraft gelten. Das wäre seiner Karriere nicht förderlich. Außerdem bedeuten 2000 Euro momentan sehr viel Geld für den Richter in angespannter Finanzlage. So wurde die gestrige Hauptverhandlung anberaumt.

Richtig beeindruckt hat es Dieter D. offenbar nicht, bald selbst auf der Anklagebank sitzen zu müssen. Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Wolfgang Peters betonte, belästige Dieter D. die Frau weiterhin am Telefon. Deshalb wandte sie sich erneut an die Staatsanwaltschaft und an das Gericht. (*Name von der Reaktion geändert.) Hoga

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