zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Richter: Froschgesicht ist ehrverletzende Äußerung Anklage: Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte/Sieben Monate auf Bewährung

AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Als Polizist muss man schon ein dickes Fell haben, damit diverse gängige Beleidigungen an einem abprallen. Als blöden Penner und Wichser wollte sich Dirk P.

AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Als Polizist muss man schon ein dickes Fell haben, damit diverse gängige Beleidigungen an einem abprallen. Als blöden Penner und Wichser wollte sich Dirk P. (26) allerdings doch nicht bezeichnen lassen. Sein Kollege wurde gar als Froschgesicht betitelt. Die Beamten erstatteten Anzeige und brachten ihren Kontrahenten Matthias K. (22) auf die Anklagebank des Amtsgerichts. „Die Beschimpfung trifft zu. Aber wir haben uns alle verbal beharkt“, gesteht der Angeklagte. Es war der 29. Mai 2003, Himmelfahrt. Er habe sich mit seiner Mutter in die Haare bekommen, weil er von ihr ein bisschen Geld zum Feiern haben wollte, berichtet der Sozialhilfe-Empfänger. Aber die Mama war der Meinung, der Filius solle ihr nicht länger auf der Tasche liegen. Es kam zum Handgemenge zwischen Mutter und Sohn, in dessen Verlauf besorgte Nachbarn die Polizei riefen. Die Beamten versuchten anfangs, den Erregten zu beruhigen, was ihnen allerdings nicht gelang. „Mehrere Mieter befanden sich auf dem Flur. In der Wohnung des Angeklagten und seiner Mutter sah es recht wüst aus“, erinnert sich Dirk P. im Zeugenstand. Der Angeklagte habe sich ausgesprochen laut und aggressiv gebärdet, die Mutter verängstigt. „Wir wollten ihn erst mal aus seinen eigenen vier Wänden haben, um die Situation zu entspannen“, so der Polizist. Nachdem dies gelungen sei, habe Matthias K. verlangt, etwas aus der in unmittelbarer Nähe befindlichen Garage zu holen. „Wir gestatteten ihm dies. Doch er kramte und kramte und wurde richtig wütend, als wir ihn zur Eile ermahnten.“ Da in der Remise diverses schweres Werkzeug lagerte, habe er Gefahr im Verzug gesehen. „Wer hätte dafür garantieren können, dass er uns nicht plötzlich damit angreift?“, fragt der Zeuge, rechtfertigt damit das Zu-Boden-Ringen des Angeklagten, gegen das er sich mit Schlägen und Tritten wehrte, und den Einsatz des Pfeffersprays. Matthias K. steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er wurde u. a. wegen Fahrens ohne Erlaubnis in zwölf Fällen, räuberischer Erpressung, Straßenverkehrsgefährdung, gemeinschaftlichen Diebstahls, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. „Froschgesicht und die anderen Bezeichnungen sind ehrverletzend“, befindet der Richter und verurteilt Matthias K. wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false