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Aus dem GERICHTSSAAL: Platzverweis nach Streit

Partnerin vor dem Weihnachtsfest mit dem Tod bedroht: 100 Euro Geldbuße

Aus dem GERICHTSSAALPartnerin vor dem Weihnachtsfest mit dem Tod bedroht: 100 Euro Geldbuße „Mein Kopf funktioniert zwar nicht mehr so richtig“, verrät Hanno H.* (47) dem Richter. „Aber was der Staatsanwalt mir vorwirft, stimmt nicht.“ Laut Anklage soll der Frührentner am 20. Dezember vorigen Jahres gegenüber einer Bekannten in der gemeinsamen Wohnung Am Schlaatz geäußert haben: „Wenn du Weihnachten nicht wieder zu Hause bist, bringe ich dich um.“ Die Frau – wohl wissend, wie aggressiv Hanno H. unter Alkoholeinfluss reagiert – nahm den Satz laut eigener Aussage ernst und rief die Polizei. Die erteilte dem Schluckspecht für zehn Tage einen Platzverweis. „Ich habe Barbara gefragt, ob sie nicht mal wieder sauber machen möchte. Alles lag voller Müll“, präsentiert der wegen Bedrohung Angeklagte seine Version der Geschichte. Danach habe er sich auf die Couch gelegt, um fernzusehen. „Auf einmal kam die Polizei und erklärte mir, ich darf nicht mehr in die Wohnung.“ Daraufhin habe er bei bitterster Kälte in der Gartenlaube der Gefährtin genächtigt. „Sie brachte mir ab und zu etwas zu essen vorbei. Manchmal durfte ich auch bei ihr baden.“ Inzwischen – so Hanno H. – habe man sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt, vor der heutigen Verhandlung allerdings zusammen gefrühstückt. Barbara B.* (55) hat eine gänzlich andere Sicht auf die Ereignisse jenes Winternachmittags. „Hanno sollte den Weihnachtsbaum schmücken. Das passte ihm nicht und er begann, den Baumschmuck in der Gegend herumzuwerfen.“ Als alle Kugeln, Tannenzapfen und Glöckchen verschossen waren, habe er den Figuren auf der Schrankwand das Fliegen gelehrt, auch einen Wäscheständer umgekippt. „Ich bekam es mit der Angst zu tun und wollte aus der Wohnung. Daraufhin stieß er den bewussten Satz aus“, so die Arbeitslose. „Hanno packte mich auch ganz fest an den Armen. Die waren hinterher richtig blau.“ Der Richter wundert sich. „Davon steht in der Akte aber nichts. Waren Sie denn beim Arzt?“, fragt er. Die Zeugin erklärt nun, ganz so schlimm sei es doch nicht gewesen. Hanno H. hält es kaum noch auf der Anklagebank. „Ich habe die Frau nicht angefasst. Ich habe noch nie jemandem Gewalt angetan“, erregt er sich. Auch der Vorsitzende hat Mühe, ruhig zu bleiben und stellt das Verfahren gegen Zahlung von 100 Euro Geldbuße an die Opferhilfe des Landes Brandenburg ein. Der Angeklagte bedankt sich artig. (*Namen geändert.) Hoga

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