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Landeshauptstadt: Offenes Rennen

Das Urteil über die Grundstücke am Griebnitzsee fällt am 24. Januar – der Streit wird weiter gehen

Das Urteil über die Grundstücke am Griebnitzsee fällt am 24. Januar – der Streit wird weiter gehen Das Tauziehen um die Grundstücke am Griebnitzsee geht weiter: Gestern wurde vor dem Landgericht in Cottbus eine Klage der Stadt Potsdam gegen die Oberfinanzdirektion Cottbus (OFD) behandelt, mit der sich die Stadt ein Vorkaufsrecht auf das 80 000 Quadratmeter große Filetstück am Griebnitzsee sichern wollte. Die Stadt plant den Erhalt der seit 1990 bestehenden öffentlichen Nutzung des gesamten Uferbereichs. Die Stadt hatte gegen die Entscheidung der OFD geklagt, die Grundstücke nicht an die Stadt, sondern an private erwerbswillige Anlieger zu verkaufen. Doch der Richter beschloss gestern nach Anhörung beider Seiten, das Urteil erst am 24. Januar zu verkünden. Allerdings habe er, so berichteten Prozessbeobachter, „sehr deutlich“ durchblicken lassen, dass sich die Stadt nicht durchsetzen werde. Verliert die Stadt, würde eine Einstweilige Verfügung aufgehoben, die zurzeit den Verkauf weiterer Grundstücke an private Anlieger verbietet. Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner kündigte gestern für den Fall einer negativen Entscheidung Berufung an, die dann vor dem Oberlandesgericht behandelt würde. Zugleich bestätigte Exner den gestrigen PNN-Bericht, wonach das Land Brandenburg Interesse an der Übernahme der Ufergrundstücke bekundet habe. Wie der Beigeordnete erklärte, habe die Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2004 einem Angebot des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2003 zugestimmt, wonach alle noch nicht verkauften DDR-Grenzgrundstücke unentgeltlich an die betroffenen Länder abgegeben werden könnten. Allerdings hatte der Bund als Bedingung gestellt, dass die Länder dafür gemeinsam die Initiative ergreifen müssten. Exner: „Die Abstimmung dafür läuft.“ Der Beigeordnete äußerte die Hoffnung, dass die OFD – seit 1. Januar Teil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – vor dem Hintergrund dieser Bemühungen trotz eines für die Bundesbehörde positiven Urteils am 24. Januar davon absieht, weitere Griebnitzsee-Grundstücke an private Erwerbswillige zu verkaufen. Exner äußerte sein Unverständnis darüber, dass die Bundesbehörde das Angebot des Bundesfinanzministeriums von 2003 bei ihren Entscheidungen nicht berücksichtigt habe. Aber in jedem Fall sei der öffentliche Zugang zum Seeufer gesichert. Laut Brandenburger Naturschutzgesetz müssten Grundstückseigner das Gelände „betretungsfrei“ lassen. Es dürften auch keine Zäune errichtet werden. Außerdem gelte ja eine Veränderungssperre. Christoph Partsch, Anwalt von drei Anliegern, die von der OFD Ufergrundstücke erwarben, betonte hingegen, dass der Bund nach Aufhebung der Einstweiligen Verfügung verkaufen müsse. Die Anlieger hätten Kaufanträge gestellt, diese seien längst zu ihren Gunsten entschieden worden. Die Einstweilige Verfügung habe ja nur den Vollzug verschoben.

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