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Landeshauptstadt: Neue Werbesatzungen

Gericht entschied schon im November: „Unwirksam“

Potsdam hat neue Werbesatzungen: Die Stadtverordneten kamen am Mittwochabend der „ausdrücklichen Bitte um sofortigen Beschluss“ durch die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) nach, und verabschiedeten neue Werbesatzungen für die Teilbereiche „Am Stern-Drewitz“, „Babelsberg“, „Brandenburger Vorstadt / Potsdam West“, „Bornim-Eiche-Grube“, „Innenstadt“, „Nördliche Vorstädte / Bornstedt“, „Sacrow“ und „Teltower Vorstadt / Waldstadt“. Der Grund für die Eile: Nach einem Gerichtsurteil vom 15. November vergangenen Jahres können die Potsdamer Werbesatzungen von 1996 „als unwirksam“ angesehen werden, erklärte die Baubeigeordnete. Würden nicht sofort neue Satzungen beschlossen, müsste Potsdams Baubehörde viele Bauanträge auf Werbung genehmigen, die sie bisher ablehnte. „Darunter sind auch Werbeanlagen, die bestimmt nicht ihre Zustimmung finden würden“, mahnte von Kuick- Frenz. Die Kritik der Aufsichtsbehörde des Landes an den Satzungen beziehe sich nicht auf inhaltliche, sondern auf rechtliche Fragen. Die Baubeigeordnete erinnerte hinsichtlich früherer Debatten daran, dass eine Bevorzugung von freien Kulturträgern aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht möglich ist. Damit Kulturwerbung an der Schiffbauergasse möglich ist, sei der Kulturstandort ausdrücklich aus der Satzung ausgenommen worden. Der Stadtverordnete Götz Th. Friederich (CDU) kritisierte, die Verwaltung hätte eher auf die geänderte Rechtslage hinweisen müssen. gb

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