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Landeshauptstadt: Neue Satzungen – alte Preise

Trink- und Abwassergebühren: Eingemeindungen erfordern schnelle Regelungen / Gebühren unverändert

Trink- und Abwassergebühren: Eingemeindungen erfordern schnelle Regelungen / Gebühren unverändert Von Günter Schenke Ein ganzes Bündel neuer Satzungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung legt die Verwaltung den Stadtverordneten zur Beschlussfassung am 21. Januar vor. Der Grund: Der Zuwachs von sieben neuen Ortsteilen erfordert entsprechende Regelungen. „Wir müssen sicherstellen, dass die alten Satzungen in den neuen Ortsteilen weiter Bestand haben; für die Umlandgemeinden gibt es keinerlei Änderungen“, versichert der Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Peter Lohrenz. Und Beigeordnete Elke von Kuick-Frenz verkündet für das gesamte Stadtgebiet: „Die Beiträge bleiben bis Ende Dezember 2005 konstant.“ Im vergangenen Jahr lagen die Wassermengen aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen über den kalkulierten Mengen – Mehreinnahmen für den Wasserbetrieb. Folge der Eingemeindungen ist nun, dass es innerhalb des Stadtgebietes unterschiedliche Gebühren für Wasser und Abwasser geben wird. Wie lange das so bleibt, kann die Verwaltung gegenwärtig nicht sagen. Vorgesehen ist, Potsdam in drei Trinkwasserversorgungsgebiete und vier Abwasserentsorgungsgebiete zu unterteilen. Für Golm wird das Trinkwasser weiterhin 1,37 Euro pro Kubikmeter betragen; in Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren 1,70 Euro. Im übrigen Stadtgebiet bleibt es bei 1,90 Euro plus der Zählergrundgebühr. Bei der Schmutzwasserbeseitigung bleibt es in Golm beim Kubikmeterpreis von 2,48Euro, in Groß Glienicke bei 3,58 und im alten Stadtgebiet bei 3,03 Euro zuzüglich einer Grundgebühr. In Fahrland, Marquardt, Neu Fahrland und Satzkorn gelten 4,09 Euro ohne zusätzliche Grundgebühr. Für die zuletzt genannten Ortsteile existiert in Satzkorn ein eigenes Klärwerk, für dessen Bau ein Kredit aufgenommen wurde, den Potsdam nun weiter zurückzahlen muss. Für die Trinkwasser-Hausanschlüsse gelten in allen Ortsteilen gleiche Bedingungen: Von der Hauptversorgungsleitung bis zum Zähler muss sie der Kunde bezahlen. Beim Schmutzwasser war eine vergleichbare Regelung in Potsdam satzungsrechtlich nicht möglich. Eine entsprechende Kostensatzregelung wird jedoch derzeit vorbereitet. In den neuen Ortsteilen gelten weiterhin die Beitragssätze für Trink- und Abwasser bei der Neuerschließung von Grundstücken, während im alten Stadtgebiet die Neuerschließung weiter über Gebühren finanziert wird. Diese unterschiedliche Art der Finanzierung ist Grund dafür, dass es auch weiterhin separate Gebühren für die einzelnen Ortsteile geben muss. Kompliziert ist noch die technische Betriebsführung. Im ehemaligen Amt Fahrland bleibt bis zum 31. Dezember 2005 alles so wie es derzeit ist. Das heißt die OWA GmbH Falkensee organisiert die Trinkwasserlieferung. Für den Ortsteil Golm bleibt die EWP Betriebsführer – auch beim Abwasser. Allerdings erhalten die Golmer Abnehmer neue Kontonummern zur Überweisung der Entgelte. Für das Gebiet des ehemaligen Amtes Fahrland verhandelt Potsdam noch über die künftige Betriebsführung beim Abwasser. Bekanntlich wird der Nordteil der Stadt über das Klärwerk Nord in Nedlitz entsorgt und die südlichen Stadtteile über das Klärwerk in Stahnsdorf, das Berlin zugeordnet ist. Spätestens ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die EWP GmbH die Betriebsführung für alle Potsdamer Ortsteile. Eine Verschlechterung der finanziellen Konditionen solle dadurch aber nicht eintreten, teilt die Stadtverwaltung mit.

Günter Schenke

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