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Landeshauptstadt: Nach Crash auf der Autobahn aus brennendem Pkw gerettet

Richterin: Sie können Ihrem Schöpfer danken, dass Sie noch leben

Richterin: Sie können Ihrem Schöpfer danken, dass Sie noch leben AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Ein Auto in der Hand eines Betrunkenen ist eine tödliche Waffe. Manchmal trifft sie, manchmal nicht. In Ihrem Fall blieb es glücklicherweise beim Blechschaden“, konstatiert Amtsrichterin Waltraud Heep. In der Tat hatte Eberhard K. (67) eine ganze Kompanie von Schutzengeln, als er in der Nacht des 30. Juli vorigen Jahres am Autobahndreieck Potsdam mit einem Laster zusammenkrachte, in dessen Folge sein Auto zu brennen begann. Geistesgegenwärtig zogen der polnische Kraftfahrer und sein Sohn den Unglücksfahrer aus einem Fenster seines Opel Caravan, von dem wenig später nur noch ein verkohltes Wrack übrig war. Eberhard K. blieb wie durch ein Wunder unverletzt. Sein Führerschein wurde noch an Ort und Stelle sichergestellt. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat, an dem Abend unbedingt noch nach Hause fahren zu wollen“, berichtet der Rentner. „Ich war lange Jahre Polizeibeamter. Eigentlich hätte ich wissen müssen, dass man sich nicht betrunken ans Steuer setzt.“ Wobei betrunken noch geprahlt ist. Eberhard K. rauschte mit sage und schreibe 2,38 Promille bei einem missglückten Überholvorgang auf den Lastkraftwagen. Damals, so der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs Angeklagte, habe er sich in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Seine kurze Zeit zuvor verstorbene Ehefrau habe ihm ein Häuschen in der Lüneburger Heide vererbt. Das wollte er instand setzen, um es vermieten zu können. Auch am 30. Juli 2003 habe er wieder im Inneren gewerkelt, an die Frau gedacht, dabei Bier und wohl auch ein paar Schlucke Korn getrunken, ohne auf die genaue Menge zu achten. Irgendwann sei ihm dann die verhängnisvolle Idee gekommen, zum Zündschlüssel zu greifen. „Ich war ja schon fast zu Hause“, betont der Ordnungshüter im Ruhestand. Die Vorsitzende schüttelt den Kopf. „Dass Sie heute hier sitzen, ist wie ein Sechser im Lotto. Ich darf gar nicht daran denken, wie lange sie derart alkoholisiert durch die Gegend gerast sind. Sie können Ihrem Schöpfer danken, dass Sie noch leben.“ „Was passiert ist, ist passiert“, meint der Angeklagte lakonisch. Nun müsse er halt die Folgen für sein Tun tragen. Und die sind erheblich. Auf 800 Euro wurde der Fremdschaden an dem polnischen Lkw geschätzt. Sein eigenes Auto ist futsch. Die Fahrerlaubnis ebenfalls. Um eine neue zu beantragen, muss Eberhard K. die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, den so genannten Idiotentest, bestehen. Der ist nicht billig. Hinzu kommen die finanziellen Aufwendungen für den Feuerwehreinsatz und die bei dem Unfall demolierte Leitplanke. Nicht zu vergessen die Gerichtskosten, die jeder Verurteilte zu tragen hat. „2,4 Promille muss man erst mal schaffen“, äußert der Verteidiger. Viel Arbeit bleibt ihm nicht. „Mein Mandant ist besoffen gefahren und hat einen Unfall gebaut. Dafür muss er bestraft werden.“ Das Urteil: 3500 Euro Geldstrafe, fünf weitere Monate Fahrerlaubnis-Sperre.

Gabriele Hohenstein

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