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Landeshauptstadt: Musikschule darf Preise anheben

Auch Ermäßigungsberechtigte von Erhöhung betroffen

Auch Ermäßigungsberechtigte von Erhöhung betroffen Der Bildungsausschuss billigte am Dienstagabend die neue Gebührenordnung der Musikschule „Johann-Sebastian Bach“. Mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung sprachen sich die Abgeordneten für eine Erhöhung der Kursgebühren aus. Grund für die rückwirkend zum 1. Januar 2004 geltende Erhöhung der Kursbeiträge sei laut Direktor Prof. Dr. Wolfgang Thiel die gesunkenen Landeszuschüsse. Diese seien bereits im Jahr 2003 unvorhergesehen um 21 Prozent, das entspricht 52 000 Euro, gekürzt worden. Zudem seien laut Thiel eine halbe Stelle nicht neu besetzt und früher gebührenfreie Kurse in kostenpflichtige umgewandelt worden. Dies soll zu einer Konsolidierung der Finanzen beitragen. Bereits in früheren Jahren wurden die Gebühren im Zweijahresrhythmus erhöht. Die Eltern der Schüler wurden laut Thiel bereits am 20. November in einem Schreiben über die Erhöhung informiert. Das eingeräumte Sonderkündigungsrecht wurde kaum in Anspruch genommen. Die Gebühr für halbjährlich eine Wochenstunde Klavierunterricht belaufe sich nun auf 240 Euro, zuvor waren es 192 Euro. Die Ermäßigungen für Geschwister und sozial schwache Familien gebe es weiterhin in vollem Umfang. Aber auch deren Gebühren werden sich erhöhen, da die Schule prozentuale Ermäßigungen gewährt, die nun von den erhöhten Preisen abgerechnet werden. In Brandenburg steht Potsdam an der Spitze der Gebührentabelle, im bundesdeutschen Schnitt im Mittelfeld. jab

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