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Landeshauptstadt: Mit über drei Promille von der Straße in den Knast

Feiersüchtiger und Lebensmüder vom Amtsgericht im beschleunigten Verfahren verurteilt

Feiersüchtiger und Lebensmüder vom Amtsgericht im beschleunigten Verfahren verurteilt Von Gabriele Hohenstein Bei der bloßen Vorstellung packt einen das kalte Grausen: Ein Auto fährt zu nächtlicher Stunde über die Straßen. Der Mann am Steuer saust quasi im Blindflug über die Piste. Als ihn die Polizei in der Nacht des 14. September 2003 in der Ruinenbergstraße stoppt, hat er rund 3,5 Promille Alkohol im Blut. „Keine Ahnung, wo ich hin wollte“, meint Igor W. (45) lakonisch. „Ich weiß ja nicht mal, dass ich überhaupt in die Kiste eingestiegen bin.“ Er habe an jenem Tag mit einem Kumpel in seiner Wohnung gefeiert“, erzählt der Russe. Irgendwann habe er sich wohl den Autoschlüssel des Bekannten geschnappt. „Ich bin erst wieder in der Ausnüchterungszelle wach geworden“, erinnert sich der arbeitslose Zimmermann während des beschleunigten Verfahrens. Da habe er sich über das Pflaster an seinem linken Arm von der Blutprobe gewundert. Igor W. wurde bereits 1999 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. 2002 erwischten ihn die Beamten zweimal alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis. „Leute, die Straftaten begehen, haben wir in Deutschland genug“, stellt Amtsrichterin Waltraud Heep klar. „Wenn Sie so weitermachen, könnte es sein, dass Sie irgendwann einmal ausgewiesen werden.“ Demnächst wird der Russe erst einmal den deutschen Strafvollzug kennenlernen. Mit Tränen in den Augen, lauscht er dem Urteilsspruch: Fünf Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches, zwei Jahre Fahrerlaubnissperre. „Ich wollte mich umbringen“, berichtet Burghardt D. (49) leise. Die Funkstreife ertappte den Angestellten am 17. und 18. Oktober vorigen Jahres mit 2,13 bzw. 1,82 Promille am Steuer seines Ford. Drei Tage später stellten die Polizisten den Lebensmüden erneut, diesmal allerdings nüchtern. In allen drei Fällen war er ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Die war ihm 2002 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr entzogen worden. Jetzt muss er sich erneut wegen Fahrens ohne „Pappe“ und Papiere vor Justitia verantworten. „Ich bereue, was ich getan habe. Aber ich bin damals mit meiner ganzen Situation nicht mehr klargekommen“, erzählt der Angeklagte. Seine schwer kranke Partnerin habe sich von ihm getrennt, da sie ihm ein weiteres Zusammenleben ersparen wollte. „In dieser Zeit begann ich zu trinken. Irgendwann wollte ich einfach nicht mehr sein.“ „Wenn Sie sich totfahren möchten, ist das schon schlimm genug“, entgegnet die Vorsitzende. „Wenn Sie dabei andere Menschen gefährden, wird es kriminell. Beim ersten Mal sind Sie haarscharf am Zusammenstoß mit dem Polizeifahrzeug vobeigeschrammt.“ Burghardt D. senkt den Kopf. Er habe bereits psychologische Hilfe in Anspruch genommen, wolle jetzt eine Alkoholentziehungs-Therapie machen, betont er. „Eigentlich will ich doch weiterleben.“ Er wird zu 80 Tagessätzen zu je 30 Euro und einer Fahrerlaubnissperre von 15 Monaten verurteilt.

Gabriele Hohenstein

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