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Aus dem GERICHTSSAAL: Mehrjährige Haftstrafen für Sexualtäter Kammervorsitzender:

Vergewaltigung erwiesen

Aus dem GERICHTSSAALVergewaltigung erwiesen Weil sie in der Nacht des 1. Februar 2004 ihre damals 17-jährige Bekannte Nadine skrupellos vergewaltigten, müssen Peter B. (17) für dreieinhalb, Daniel R. (24) für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen des „hohen Fluchtanreizes“ der noch nicht rechtskräftigen Sanktion ordnete die 2. Strafkammer des Landgerichts zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Älteren des Duos an. Aus dem selben Grund wurde der nach der Tat gegen Peter B. verhängte Unterbringungsbefehl in einer Jugendhilfeeinrichtung in einen Haftbefehl umgewandelt, gegen Auflagen allerdings außer Vollzug gesetzt. So darf der Verurteilte die Einrichtung nicht ohne Genehmigung verlassen. Die Angeklagten hatten am ersten Verhandlungstag beteuert, sie hätten einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt (PNN berichteten). Dem gegenüber stand die Aussage von Nadine, die ihre Kumpels – nichts Böses ahnend – in der elterlichen Wohnung von Peter B. Am Stern besuchte. Im Verlaufe des Abends habe sich die Atmosphäre zunehmend sexuell aufgeladen. Besonders Daniel R. habe eindeutige Sprüche zum Besten gegeben, berichtete das Vergewaltigungsopfer im Zeugenstand. „Ich mache mir Vorwürfe, dass ich nicht schon eher gegangen bin.“ Gegen 22 Uhr – so die Rekonstruktion des Tatgeschehens – erklärte Peter B. seiner ebenfalls in der Wohnung anwesenden Mutter: Mein Zimmer ist jetzt Sperrzone für dich. Dann verschloss er die Tür. Während Daniel R. ein Kondom benutzte, machte sich Peter B. diese Mühe nicht. Hinterher wurde Nadine, die sich gegen den Übergriff nach Kräften zur Wehr setzte, kratzte und trat, zynisch gefragt: Du nimmst doch hoffentlich die Pille? (Was nicht der Fall war.) Endlich ihren Peinigern entronnen, rief sie aufgelöst ihre Freundin an, schilderte kurz, was passiert war. Die Freundin informierte den Sohn eines Kriminalpolizisten. Der weckte seinen Vater zu später Stunde. Justitias Mühlen begannen zu mahlen. Die Angeklagten hätten ihr Opfer in einer hilflosen Lage genötigt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen. Ein solches Tun könne nur mit empfindlichen Strafen geahndet werden, betonte Kammervorsitzender Dr. Klaus Przybilla am gestrigen Vormittag in der Urteilsbegründung. „Die 17-Jährige hat sich seitdem sozial zurückgezogen und leidet unter Alpträumen.“ Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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