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Aus dem GERICHTSSAAL: Maschendrahtzaun des Anstoßes

Jahrelanger Nachbarschaftsstreit / Gütliche Einigung nicht möglich / Freispruch

Aus dem GERICHTSSAALJahrelanger Nachbarschaftsstreit / Gütliche Einigung nicht möglich / Freispruch Den Spruch vom Frömmsten, der nicht in Frieden leben kann, wenn es da einen bösen Nachbarn gibt, kennt wohl jeder. Im Fall von Christian C. * (31) ist es eine Nachbarin, mit der er im Clinch liegt. Die Landwirtin Regine R.* (43) soll Weideflächen eingezäunt und für ihre Tiere genutzt haben, die zum Agrarbetrieb von Christian C. gehören.Später habe Regine R. ihn gar beschuldigt, sich diese Flächen widerrechtlich angeeignet zu haben. Christian C., der dies nicht auf sich sitzen lassen wollte, zeigte die Frau wegen Futterdiebstahls an. Regine R. fuhr die Retourkutsche, erstattete Anzeige bei der Polizei gegen ihren Nachbarn. Der Betriebsleiter soll Anfang Juni 2004 mehrere Pfähle und einen Weidezaun von zwei Flurstücken der Gemarkung Golm, die sie gepachtet hatte, entfernt bzw. deren Beseitigung veranlasst haben. Im Anschluss an diese Aktion soll er mit einem Traktor quer über die entsprechende Fläche gefahren sein, so dass die gesamte Ernte zerstört wurde. Jetzt sitzt Christian C. wegen Diebstahls und Sachbeschädigung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. In wohlgesetzten Worten, ruhig und besonnen, schildert er die Querelen der Vergangenheit – und dass Regine R. bei einem Ortstermin im Juni 2004 mit der neuen Einzäunung der Fläche einverstanden gewesen sei. „Sie wusste auch, dass ich Maschendraht spannen lassen wollte und dafür etwa eineinhalb Meter auf ihr Grundstück gefahren werden muss“, so Christian C. Diese geringe Beeinträchtigung stände in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der seinem Betrieb jahrelang durch das illegal geerntete Futter für die Tiere der Landwirtin entstanden sei. „Ich war am 3. Juni mit Herrn C. verabredet, um die Flächen abzugrenzen. Da waren die Pfähle verschwunden, der Zaun war weg, die Wiese zerfahren und die Ernte futsch“, empört sich Regine R. im Zeugenstand. „Er sagte nur, das habe er in Auftrag gegeben.“ Im Übrigen sei sie keineswegs mit der neuen Einzäunung einverstanden gewesen. „Er hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt.“ „Erst war Frau R. mit der neuen Grenze einverstanden, dann wieder nicht“, erinnert sich Viehpfleger Klaus K.* (56). Der Kollege des Angeklagten zog den Zaun des Anstoßes, beschädigte nach eigener Aussage dabei die Weidefläche keineswegs. „Frau S. hat an diesem Tag sogar die Wiese noch gemäht.“ Das Gericht hat genug gehört. Freispruch für Christian C. (Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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