zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Lautstarke Kontroverse

Angeklagter bestreitet Beleidigungen/500 Euro Buße

Angeklagter bestreitet Beleidigungen/500 Euro Buße Von Gabriele Hohenstein „Wir sind hier nicht im Mädchenpensionat. Raus mit der Sprache“, ermuntert Amtsrichterin Waltraud Heep den Zeugen. Volker S. (42) geniert sich, die Ausdrücke aus der Fäkalsprache zu wiederholen, die ihm am Nachmittag des 25. Oktober 2002 um die Ohren gehauen worden sein sollen. Schließlich bewege er sich in anderen Kreisen. Er sei aus dem Alt-Bundesgebiet eigens ins Brandenburgische gezogen, um die Mauern in den Köpfen, die es hie und da noch gäbe, niederzureißen, stellt der Diplomingenieur klar. Leider gäbe es Menschen wie den Angeklagten, die seine Bemühungen nicht honorieren, die gar aus dem Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs Rückschlüsse auf die geistige Verfassung des Fahrers ziehen würden. Der Richterin wächst ein Fragezeichen auf der Stirn. „Können Sie nicht deutlicher werden?“, fordert sie. „Mein Auto wurde im Landkreis Dahme-Spreewald zugelassen. Das Nummernschild beginnt folglich mit LDS“, erklärt der Zeuge. Dies sei vom Angeklagten, der ihn u. a. als Arsch und Wichser tituliert habe, mit „Land der dummen Säue“ übersetzt worden. „Dadurch habe ich mich persönlich angegriffen gefühlt.“ Auch Jörg N. (51) fühlte sich an jenem Tag provoziert – und zwar von dem in der Berliner Straße vor ihm fahrenden Volker S. „Der Herr im BMW wurde mal langsamer, dann wieder schneller, bremste plötzlich erneut ab. Dabei hatte er ständig das Handy am Ohr“, erinnert sich der wegen versuchter Nötigung und Beleidigung Angeklagte. „Die Fahrer hinter mir hupten schon, weil sie dachten, dass ich so chaotisch fahre“, erzählt der Autohändler. Um den BMW-Fahrer zur Ordnung zu ermahnen, habe er ihm Handzeichen gegeben. „Auf einmal hielt der Wagen mitten auf der Straße. Der Fahrer stieg aus, beschimpfte mich als Penner und Arschloch und bot mir ein paar aufs Maul an“, entrüstet sich Jörg N. „Das ist doch unglaublich. Ich werde von diesem Mann beleidigt, und der zeigt mich auch noch an.“ Na ja, es könne sein, dass er im Eifer des Gefechts auch etwas lauter geworden sei, gesteht der Angeklagte. Es sei gut möglich, dass er den Fahrer geduzt habe. „Aber sein Nummernschild habe ich überhaupt nicht wahrgenommen. Wie soll ich da die bewusste Bemerkung gemacht haben?“ „Ich fuhr ziemlich genau 50 Stundenkilometer“, hält Volker S. dagegen. Da der hinter ihm befindliche Jeep des Angeklagten mehrfach dicht aufschloss, habe er gestoppt und gefragt, was das solle. „Da prasselte eine Schimpfkanonade auf mich los, die mir die Sprache verschlug. Trotzdem habe ich mich nicht zu irgendwelchen Beleidigungen hinreißen lassen.“ „Haben Sie während der Fahrt telefoniert?“, hakt die Vorsitzende nach. Volker S. schüttelt vehement den Kopf. Den Angeklagten hält es kaum noch auf seinem Platz. „Alles Lüge“, grollt er. So steht Aussage gegen Aussage. Jörg N. wird nicht verurteilt, muss allerdings eine Geldbuße von 500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false