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Landeshauptstadt: Hundehalter müssen mehr Steuern zahlen

Befristete Steuerbefreiung für Tierheilkunde wahrscheinlich

Befristete Steuerbefreiung für Tierheilkunde wahrscheinlich Eine neue Hundesteuersatzung liegt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung nächste Woche vor. Danach steigt die Steuer für den ersten Hund von 61,36 auf 84 Euro im Jahr, beim zweiten von 73,63 auf 108 Euro und für den dritten Hund von 92,03 auf 132 Euro. Am stärksten werden die Halter so genannter „gefährlicher Hunde“ zur Kasse gebeten: Sie bezahlten bisher 613,55 Euro und müssen jetzt 648 Euro zahlen. Um welche Rassen es sich bei den gefährlichen Hunden handelt zählt die neue Verordnung auf: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Mastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Tosa Inu. Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz stimmte der neuen Hundesteuersatzung zu – allerdings mit zwei Änderungen. Aufgrund eines Vorschlages des Ausschussvorsitzenden Ralf Jäkel (PDS) sollen Hunde der gefährlichen Rassen wie ungefährliche behandelt werden, wenn der Halter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann. Die Fraktion Die Andere kam im Ausschuss mit ihrem Vorschlag durch, für Tierheimhunde eine zeitlich begrenzte Hundesteuerbefreiung zu ermöglichen. Wer also einen Hund aus dem Tierheim befreit, wird für drei Jahre von der Hundesteuer ausgenommen. Ein Vorschlag der Familienpartei, die Höhe der Hundesteuer generell anzuheben, fand keine Zustimmung. Danach sollte die Steuer für den ersten Hund, 324 und für den zweiten 486 Euro betragen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollten in voller Höhe der Reduzierung der Elternbeiträge für die Kinder- und Horterziehung zugute kommen. Mit der neuen Hundesteuer befindet sich Potsdam im Rahmen des Üblichen, liegt jedoch nicht an der Spitze. So müssen in Berlin 120 Euro pro Hund bezahlt werden. Nicht alle Städte verlangen jedoch gesonderte Steuern für „Kampfhunde“. So kann man in Berlin einen Pitbull halten, ohne stärker zur Kasse gebeten zu werden als der Halter eines Deutschen Schäferhundes. Ausgenommen von der Steuer sind unter anderem Gebrauchshunde zum Schutz von Blinden, Tauben und hilflosen Personen. G. S.

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