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Landeshauptstadt: Gestresste Gattin verlor am Steuer die Nerven

Ehemann ohne Fahrerlaubnis wollte den behinderten Sohn ins Oberlinhaus fahren und missachtete Verkehrszeichen/Geldstrafe

Ehemann ohne Fahrerlaubnis wollte den behinderten Sohn ins Oberlinhaus fahren und missachtete Verkehrszeichen/Geldstrafe Von Gabriele Hohenstein Die Stress-Situation im Ford von Nils G.* (41) spitzte sich bedenklich zu. Langsam, aber sicher gingen der Gattin am Steuer die Nerven durch. Gewohnt, durch den ruhigen Verkehr des heimatlichen Wiesenburg und dessen idyllische Umgebung zu kutschieren, machte sie der Verkehr in der „Großstadt“ Potsdam zunehmend nervöser. Der kleine Sohn im Auto quengelte, die Zeit für den Termin im Oberlinhaus rückte immer näher. Ein Umleitungsschild gab der Frau schließlich den Rest, verlängerte es die Wegstrecke noch um einiges. „Da bin ich einfach weitergefahren, obwohl ich es eigentlich nicht durfte“, gesteht der Familienvater bedrückt. Gestern musste sich der arbeitslose Walzwerker im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten. Der Verteidiger übernimmt den Part seines im freien Sprechen nicht eben geübten Mandanten. Dessen sechsjähriger Sohn sei behindert, brauche in regelmäßigen Abständen seiner Größe angemessene Gehhilfen, die in der orthopädischen Klinik des Oberlinhauses angepasst werden. Am Vormittag des 8. September vorigen Jahres sei wieder einmal eine Untersuchung in besagter Einrichtung nötig gewesen, so der Rechtsanwalt. Die Familie sei rechtzeitig zu Hause losgefahren, unterwegs aber in einen Stau geraten. Aus Angst, sich zu dem wichtigen Termin zu verspäten, aber auch aus Sorge um den Seelenzustand seiner Ehefrau habe Nils G. dann seine Bedenken in den Wind geschlagen und Gas gegeben. „Ich bin aber nicht weit gekommen“, ergänzt der Angeklagte nun doch. Im Bereich einer Baustelle auf der Wattstraße habe er plötzlich einen Funkstreifenwagen hinter sich bemerkt. „Dadurch bin ich total nervös geworden und habe ein Verkehrszeichen übersehen.“ Dies sei für die Beamten Grund genug gewesen, ihn anzuhalten. „Ich habe gleich gesagt, dass mir die Fahrerlaubnis bereits 1995 entzogen wurde“, berichtet Nils G. „Und warum haben Sie nicht längst eine neue erworben?“, wundert sich die Richterin. „Kein Geld“, meint der gebürtige Caputher, der bereits 2002 wegen Fahrens ohne „Fleppen“ erwischt wurde. „Wenn man Ramba-Zamba im Auto hat, tut man schon mal Dinge, die man sonst nicht macht“, zeigt sich die Vorsitzende verständnisvoll. Strafe müsse dennoch sein. Im Fall von Nils G. 50 Tagessätze a 10 Euro. (*Name von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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