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Hier droht Einsturzgefahr: Die Sporthallen am Luftschiffhafen.

© Manfred Thomas

Skandal am Luftschiffhafen: Geschlossene Hallen: Stadt verklagt Baufirmen

Der Gang vor Gericht soll das Auslaufen der Verjährungsfrist am Luftschiffhafen verhindern.

Potsdam - Die Schließung der beiden Sporthallen im Potsdamer Luftschiffhafen hat nun ein juristisches Nachspiel. Die Stadtverwaltung hat – wie im letzten Hauptausschuss angekündigt – vorsorglich eine sogenannte Feststellungsklage erhoben. Das bestätigte die Stadtverwaltung auf PNN-Anfrage. Die Anträge richten sich gegen mehrere an der Sanierung der Leichtathletik- und der Schwimmhalle vor zehn Jahren beteiligte Unternehmen, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow. Gegen welche Beteiligten sich die Klage im Einzelnen richtet, teilte die Stadtverwaltung nicht mit.

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Mit einer solchen zivilrechtlichen Klage kann gerichtlich bestätigt werden, dass es zwischen zwei Parteien ein Rechtsverhältnis – also beispielsweise einen Vertrag – gibt. Außerdem hat die Erhebung einer solchen Feststellungsklage eine verjährungshemmende Wirkung zugunsten des Gläubigers. Im Falle der Sporthallen drohten eventuelle Ansprüche der Stadt als Auftraggeber der damaligen Hallensanierung zum Ende des Jahres 2013 zu verjähren. Die Verwaltung habe deshalb die Anträge auf Feststellungsklage noch fristgerecht im alten Jahr eingereicht, so Brunzlow. „Wir mussten handeln“, so der Stadtsprecher. Wie von den Stadtverordneten beschlossen, soll nun der Hauptausschuss am kommenden Mittwoch ausführlich über das weitere Vorgehen informiert werden.

Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hatte kürzlich im Interview mit den PNN Konsequenzen aus der Sperrung der beiden Hallen ankündigt. „Es wird untersucht, wer dafür verantwortlich ist“, so Jakobs. Beim Potsdamer Landgericht konnte der Vorgang jedoch noch nicht bestätigt werden. Wie Gerichtssprecher Ralf-Dietrich Schulz den PNN sagte, sei die Klage offenbar noch keiner Kammer zugeteilt. Wegen der jüngsten Feiertage sei das aber nicht ungewöhnlich.

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