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Aus dem GERICHTSSAAL: Freundschaftsdienst mit empfindlichen Folgen

Reuige Promillesünder im beschleunigten Verfahren verurteilt

Aus dem GERICHTSSAALReuige Promillesünder im beschleunigten Verfahren verurteilt Manuel M.* (27) ist Student der Architektur. Nebenbei arbeitet der Pferdeschwänzige als Kletter- und Surflehrer. Und er fährt gern Fahrrad. So auch in der Nacht des 5. November 2004. Davor hatte Manuel allerdings zu tief ins Glas geschaut. Irgendwann wollte er nach Hause, bewegte sich auf dem Radweg der Zeppelinstraße in entgegengesetzter Richtung. Das kam einer Polizeistreife suspekt vor. Sie hielt den Radler an, ließ ihn ins Röhrchen pusten, brachte ihn anschließend zur Blutprobe. Ergebnis: 2,13 Promille. Mit diesem Wert lag der Studiosus erheblich über dem Wert von maximal 1,6 Promille, mit dem man im Brandenburgischen noch aufs Veloziped darf. „An dem Tag kam alles zusammen“, resümiert der Verkehrssünder, der sich jetzt im beschleunigten Verfahren vor Gericht verantworten musste. „Ich hatte Probleme im Studium, die Freundin machte auch noch Stress.“ Da sei er zu einem Bekannten gefahren, um sich auszusprechen. Später habe man noch eine Party besucht. „Ich weiß ja, dass ich zu viel getrunken hatte“, meint Manuel M.reumütig. Der Richter hat ein Einsehen mit dem bislang Unbescholtenen, stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro an die Landesjustizkasse ein. Nicht so viel Glück hat sein Nachfolger auf der Anklagebank. Justus J.* (28) wurde in der Vergangenheit bereits wegen Verkehrsdelikten zur Kasse gebeten. In der Nacht des 28. November 2004 wurde der kleine, rundliche Mann in einem VW Passat von der Polizei in der Großbeerenstraße gestoppt. Eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Sie wurde ihm vor vier Jahren wegen zu vieler Punkte in Flensburg entzogen. Bei der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass Justus J. mit 2,48 Promille erheblich alkoholisiert war. „Is`n dummes Ding gewesen“, nuschelt der Hartz-IV-Empfänger. Er sei mit einem Freund, der Kummer hatte, in Clärchens Tanzcafé gewesen. Irgendwann habe sich der Kumpel betrunken in seinem VW schlafen gelegt. „Ich kriegte ihn einfach nicht mehr wach. Da habe ich mir seinen Autoschlüssel gegriffen, um ihn nach Hause fahren“, so der Angeklagte. Die Quittung für solch unüberlegtes Tun: Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 11 Euro. Außerdem darf ihm die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. (*Namen geändert.) gh

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