zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Ehrenamtliche Richter gesucht

Für die Jugendgerichtsbarkeit werden 37 Schöffinnen und Schöffen gebraucht

Für die Jugendgerichtsbarkeit werden 37 Schöffinnen und Schöffen gebraucht Von Nicola Klusemann Wer zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, soziale und menschliche Kompetenz aufweist, über Lebenserfahrung verfügt, Erfahrungen in der Jugendarbeit besitzt, längere Sitzungen gut übersteht, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und seit mindestens einem Jahr in Potsdam bzw. einem neuen Ortsteil wohnhaft ist, kann sich bewerben. Amtsgericht und Landgericht suchen nämlich Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die in der nächsten Amtszeit von 2005 bis 2008 eingesetzt werden können. Dies teilte gestern Jugendamtsleiter Norbert Schweers mit. Gebraucht würden insgesamt 37 ehrenamtliche Richter (30 im Amts-, sieben im Landgericht), die Zahl der Bewerber sollte aber mindestens doppelt so hoch sein, damit die Gerichtsbarkeiten eine Auswahl treffen könnten, so der Amtsleiter. Von den künftigen Haupt- und Hilfsschöffen werde im Jahr ein maximaler Arbeitseinsatz von zwölf Sitzungen verlangt. Dennoch, so rät Schweers, sollte ein solches Engagement mit dem Arbeitsgeber abgesprochen sein. In der Regel dürfte aber eine Bewerbung nicht zu Problemen am Arbeitsplatz führen; schließlich sei das Schöffentum Bürgerpflicht. Auf Freiwilligkeit werde trotzdem gesetzt, so der Jugendamtsleiter, da auch die ehrenamtlichen Richter Entscheidungsträger beim Fällen des Urteils seien. Diese Aufgabe müsse einfühlsam und gewissenhaft erfüllt werden. Jeder Bewerbung solle ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden, der mindestens folgende Angaben enthalten müsse: Familienname, Geburtsname, Geburtsname der Mutter, Geburtsort und -kreis, Geburtstag, erlernter Beruf, jetzige Tätigkeit und vollständige Anschrift möglichst mit Telefonnummer. Außerdem müssten die Bewerberin/der Bewerber sich damit einverstanden erklären, dass geprüft werde, ob sie oder er für die Staatssicherheit der DDR tätig war. Vom Schöffendienst ausgeschlossen sind folgende Berufsgruppen: Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung, in einstweiligen Warte- oder Ruhestand versetzte Beamte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener. Letztere wohl, weil man in Prozessen, in denen Religionszugehörigkeiten eine Rolle spielten, Neutralität garantieren wolle, erklärte Norbert Schweers. Bis zum 19. März sollen die Bewerbungen im Jugendamt eingehen. Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten sei die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Bis zum 31. Mai dieses Jahres müssten die Listen zusammengestellt sein. Danach lägen sie öffentlich und für jedermann einsehbar aus – mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit. Nach Fristablauf würden die Bewerberlisten an die zuständigen Gerichte weitergeleitet. Hier würden die Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt, die dann in einer kurzen Schulung in die Aufgaben eingewiesen würden. Bewerbungen bitte an die Stadtverwaltung Potsdam, Jugendamt, z. Hd. Frau Kugler Friedrich-Ebert-Straße 79-81 in 14461 Potsdam. Telefonische Auskünfte unter (0331) 2892251.

Nicola Klusemann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false