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Landeshauptstadt: DNA-Analyse überführte Niklas als Einbrecher

Merkmale kommen einmal unter 25,3 Billionen Menschen vor/Angeklagter bestreitet die Tat trotzdem

Merkmale kommen einmal unter 25,3 Billionen Menschen vor/Angeklagter bestreitet die Tat trotzdem AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Die Speichelprobe vom achtlos vor einer Gartenlaube weggeworfenen Zigarettenrest brachte es an den Tag: Niklas W.* (22) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl Raucher der Kippe als auch der lange gesuchte Bungaloweinbrecher vom Mai 2002. Obwohl das DNA-Profil des gebürtigen Potsdamers nur einmal unter 25,3 Billionen Menschen vorkommt, behauptet der Arbeitslose vor dem Jugendschöffengericht, nicht das Geringste mit den Straftaten zu tun zu haben. Auch diverse Kellereinbrüche vom April 2002 sollen auf das Konto des jungen Mannes kommen, der zur Zeit wegen anderer im angelasteter Delikte in Untersuchungshaft sitzt. Peter O.* (38) hörte eines Abends verdächtige Geräusche im Keller seines Mietshauses. Als er nachschaute, sah er eine dunkel gekleidete Gestalt aus der Tür flitzen, die ihm vom Sehen bekannt vorkam. Er verständigte die Polizei, die den Mann in den Funkstreifenwagen lud, mit ihm die Gegend absuchte und den vermeintlichen Täter auch in der Nähe entdeckte. „Es war mit 100-prozentiger Sicherheit der Angeklagte“, betont Peter O. im Zeugenstand. „Ich erkenne ihn heute auch wieder.“ Niklas schüttelt den Kopf. „Ich war das nicht“, beharrt er stur. Der Bundeszentralregisterauszug des Ungelernten spricht für sich. Bereits 1996 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Niklas W. wegen besonders schweren Diebstahls und Körperverletzung. Ein Jahr später musste er sich erneut vor Justitia verantworten, weil er lange Finger machte und die Fäuste sprechen ließ. 1998 wurde der damals 17-Jährige ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos erwischt. 2000 wurde er wegen Diebstahls und Körperverletzung, 2003 wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verurteilt. Auch der Bericht der Jugendgerichtshilfe klingt wenig ermutigend. Niklas W., der zwei berufsvorbereitende Jahre abbrach, der kaum etwas unternimmt, im Leben Fuß zu fassen, scheint immer weiter ins kriminelle Milieu abzurutschen. Als ihm sein Vater die Chance bot, in seiner Firma zu arbeiten, kam der Filius morgens nicht aus dem Bett, wurde schließlich entlassen. Die Mutter setzte ihm schweren Herzens den Stuhl vor die Tür, weil Niklas einfach zu bequem war, sich um Sozialhilfe zu bemühen. „Es gibt keinen Hinweis auf eine geheimdienstliche Verschwörung, dem Angeklagten eins reinzuwürgen“, stellt der Staatsanwalt klar. Obwohl bei Niklas W. nichts von den entwendeten Gegenständen – u. a. Computerteile, Luftgewehrmunition und eine Fahrradlampe – gefunden wurde, sei er durch das Gutachten des LKA Brandenburg und die Aussage des Augenzeugen überführt. Das Urteil: Neun Monate Jugendstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. (*Namen geändert.)

Gabriele Hohenstein

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