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Landeshauptstadt: Dieb wartete vor der Apotheke

Angeklagter äußerte sich nicht

Angeklagter äußerte sich nicht AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Der Einbrecher war offenbar überrascht vom schnellen Eintreffen der Polizei. Zur Salzsäule erstarrt stand er in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Vor Schreck gab er sogar seinen richtigen Namen an, sagte allerdings nicht, woher die 110 Euro stammten, die die Uniformierten in seiner rechten Hosentasche entdeckten. Gestern musste sich Erdal G. (23) wegen Einbruchs in die Bornstedter Ribbeck-Apotheke vor dem Schöffengericht verantworten. Da der Türke zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft schwieg, waren die Zeugen gefragt. „Als wir in der Nacht des 18. August 2002 in der Potsdamer Straße eintrafen und die reglose Person unweit des aufgehebelten Eingangs sahen, gingen wir erst einmal von einem vermeintlichen Täter aus“, berichtete Detlef W. (45) im schönsten Beamtendeutsch. Während seine Kollegen den Tatort sicherten und die Spurensicherung riefen, habe er den wie angewurzelt Dastehenden nach seinen Personalien gefragt und ihn durchsucht, so der Polizeizeuge. „Er unternahm keinerlei Fluchtversuche, was mich wunderte.“ „Wir waren binnen sieben Minuten da“, erklärte Kirsten O. (33) voller Stolz. „Sonst dauert es in der Regel länger.“ Beim Absuchen der unmittelbaren Umgebung der Apotheke seien ein handelsüblicher grün-weißer Gartenhandschuh sowie eine kleine blaue Taschenlampe gefunden worden. „Fasern solch eines Handschuhs wurden dann auch an der aufgebrochenen Tür gesichert“, ergänzte Dirk K. (38) von der Polizeiwache Nord. Bettina Z. (33), Betreiberin der Ribbeck-Apotheke, wurde gegen 2.15 Uhr vom Wachschutz per Telefon aus dem Schlaf geklingelt und von dem verdächtigen Treiben informiert. „Mein Mann schnappte sich die Schlüssel und wollte sofort hinsausen. Uns wurde aber geraten, die Räume nicht zu betreten, da der oder die Täter noch drin seien“, erzählte sie. „Ich bin hingefahren, als die Polizei schon da war. Da sich in den Kassen lediglich eine bestimmte Menge Wechselgeld befand, habe sie den Fehlbetrag sofort ermitteln können. Er stimmte exakt mit jener Summe überein, die bei Erdal G. beschlagnahmt wurde. Auch wenn das verwendete Aufbruchswerkzeug nicht gefunden wurde, waren Staatsanwaltschaft und Gericht von der Täterschaft des u. a. wegen Raubes, Körperverletzung, besonders schweren Diebstahls und Hehlerei Vorbestraften überzeugt. Das Urteil für Erdal G.: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Gabriele Hohenstein

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