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Aus dem GERICHTSSAAL: Böse Worte für den Verteidiger

Angeklagter: „Er beging Mandantenverrat!“

Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter: „Er beging Mandantenverrat!“ Als erstes holt Daniel D. (28, Name geändert) ein Aufnahmegerät aus der Tasche, stellt es demonstrativ auf den Tisch. Amtsrichterin Kerstin Devriel stutzt. „Was soll denn das? Stecken Sie das Ding wieder ein“, fordert sie. Der Angeklagte folgt widerwillig, verlangt allerdings wörtliche Protokollierung seiner Äußerungen. Schließlich sei er durch die „Mutwilligkeit der Justizmafia“ monatelang in der Psychiatrie verschwunden. Zweimal stand der Potsdamer bereits vor Gericht. Das erste Verfahren wurde 1999 wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Zwei Jahre später wurde Daniel D. wegen erwiesener Schuldunfähigkeit freigesprochen. In beiden Prozessen legte ihm die Staatsanwaltschaft versuchte Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung sowie Sachbeschädigung zur Last. Den damaligen Richter nennt Daniel D. einen Ganoven. Auf den Gutachter hat er allerdings einen besonderen Rochus. Der habe nichts als Lügen über ihn verbreitet und trage Schuld daran, dass er monatelang dieselbe Luft mit Perversen und Mördern atmen musste. Auch sein Rechtsanwalt – er vertrat Daniel D. in beiden Prozessen - kommt nicht ungeschoren davon. „Der hätte mich auf die Begutachtung vorbereiten müssen. Aber er hat nur sein Honorar kassiert und sich um nichts gekümmert“, wettert er. „In meinen Augen ist das Mandantenverrat.“ Aus diesem Gefühl heraus schrieb Daniel D. dem Advokaten am 26. Juli 2004 einen Brief, in dem er sich ganz erheblich im Tonfall vergriff. Das brachte ihm einen Strafbefehl wegen Beleidigung ein, gegen den er umgehend Einspruch erhob. In der mündlichen Hauptverhandlung bekräftigt Daniel D. jetzt allerdings seine Behauptung. Sein ehemaliger Verteidiger sei ein „skrupelloses Dreckschwein“, das offensichtlich jeden Cent brauche. Er sei aus seiner „pompösen Kanzlei in ein Kellerloch“ gezogen, was für sich spräche. Die Vorsitzende entgegnet: „Bevor Sie Rundumschläge verteilen, sollten Sie überlegen, wem Sie was sagen.“ Der Staatsanwalt belehrt den Aufgebrachten. „Man darf andere Leute nicht beleidigen, aus welchen Gründen auch immer. Und da Sie Ihre Ansicht so vehement wiederholen, ist Strafe schon angebracht.“ Daniel D. entgegnet: „Ich habe das Gefühl, man will mich mundtot machen.“ Er habe in der Vergangenheit zahlreiche Anzeigen wegen Protokollfälschung, uneidlicher Falschaussage und Freiheitsberaubung bei der Staatsanwaltschaft erstattet. „Alle wurden unter den Teppich gekehrt. Diese Behörde muss einen ziemlich großen Teppich haben“, grollt er. Das Gericht legt ihm nahe, den Strafbefehl über 600 Euro zu akzeptieren. Billiger würde es bei einem Urteil ohnehin nicht. Zähneknirschend stimmt der Wüterich schließlich zu. Hoga

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