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Landeshauptstadt: Antwortbrief verschwunden?

Dienstbeschwerde gegen Jakobs vor Zurückweisung

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) soll ohne Folgen zurückgewiesen werden. Es sei festzustellen, „dass Dienstpflichtsverletzungen des Oberbürgermeisters im Sinne der Dienstaufsichtsbeschwerde eindeutig nicht gegeben sind“, heißt es in der Begründung des Antrages, über den die Stadtverordneten am 25. Januar zu entscheiden haben. Ein Ehepaar aus Fahrland hatte am 25. Oktober 2005 Beschwerde beim Innenministerium des Landes eingelegt, weil sie sich gleich dreimal mit einem Anliegen an den Oberbürgermeister gewandt hätten, ohne jemals eine Antwort erhalten zu haben.

Dabei geht es um einen Abwasseranschluss für das Grundstück der Familie Kube im Wohngebiet „An der Jubelitz“. Bereits im Jahr 1995 hätten sie für einen Anschluss an das Abwassernetz gezahlt, der jedoch auch zehn Jahre später noch nicht realisiert wurde. In drei Schreiben mit der Bitte um eine persönliche Stellung- und Einflussnahme vom 23. Mai 2005 sowie 7. und 20. Juli sei eine schriftliche Anfrage an Jakobs erfolgt. Laut Beschwerdeführer ohne Reaktion. Danach wandte sich das Ehepaar an den Rundfunk Berlin Brandenburg, der den Sachverhalt in einer Sendung thematisierte. Auch danach sei keine Reaktion des Oberbürgermeisters erfolgt. Die Beschwerde wurde eingereicht. Das Ministerium gab diese an die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters weiter. Die Ermittlungen hätten laut Antrag ergeben, dass das Büro des Oberbürgermeisters den Antrag an den Geschäftsbereich der Beigeordneten Dr. Elke von Kuick-Frenz weitergeben habe. Dort sei eine Antwort erstellt und am 24. Juni versandt worden, die jedoch nach Lage der Dinge nie die Familie erreicht haben soll. Da die Verwaltung reagierte sei der Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht richtig und zurückzuweisen. jab

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