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Landeshauptstadt: Angebot per Gesetz

Potsdam entwirft Hartz-Modell für Jugendliche

Potsdam entwirft Hartz-Modell für Jugendliche Potsdam soll von der Bundesagentur für Arbeit zur Modellstadt bei der im Hartz IV-Gesetz vorgeschriebenen Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren ernannt werden. Wie Sozialamtsleiter Frank Thomann gestern sagte, gebe es bisher bundesweit nur drei Städte, die dem Modellprojekt beitreten wollten. Es sieht vor, dass bei Jugendhilfekonferenzen mit Teilnehmern aus den Fachbereichen Soziales und Jugend, von Unternehmen und Trägern der Jugendhilfe über die Akquise von Ausbildungsplätzen gesprochen wird. Denn das Hartz IV-Gesetz schreibe vor, so Thomann, dass jedem Jugendlichen unter 25 Jahren ein Angebot gemacht werden müsse. „Wenn wir das nicht tun, handeln wir gesetzeswidrig“, sagte Thomann. Denkbar seien neben Ausbildungsplätzen laut dem Potsdamer Stufenprogramm auch berufsqualifizierende und Bildungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, bei denen die Motivation erprobt werden könne, und ehrenamtliche Tätigkeiten. Finanziert werden soll das Modellprojekt über die 12,9 Millionen Euro, die Potsdam im kommenden Jahr als so genanntes „Integrationsbudget“ im Rahmen von Hartz IV vom Bund bekommt. Aus diesem Geld sollen auch die Mehraufwandsentschädigung genannten 1- und 2-Euro-Jobs bezahlt werden. Die Vorstellung, das Budget könne ausschließlich für die Zuverdienst-Möglichkeiten der künftigen Empfänger der Arbeitslosenhilfe II (ALG II) ausgegeben werden, sei jedoch falsch, sagte Potsdams Sozialbeigeordnete Elona Müller (parteilos). Nur damit habe man nichts gekonnt, die Arbeitssuchenden nicht qualifiziert. „Da würden wir als Stadt Potsdam nicht mitgehen.“ Um die Diskussion um Hartz IV zu „versachlichen“, stellte der Fachbereich Soziales verschiedene Vergleiche des künftigen ALG II mit der heutigen Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor. Dabei werde klar, dass Hartz IV längst nicht in allen Fällen eine Absenkung der Leistungen bedeute, sagte Müller. Anders als bei der Sozialhilfe würden ab 2005 die Kosten für die Wohnung und die Familienstruktur berücksichtigt, die ALG II-Empfänger hätten einen Rechtsanspruch auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies sei beim jetzigen System für Sozialhilfeempfänger nicht der Fall; die Änderung bringe besonders für allein erziehende Frauen, die in die Sozialhilfe „gerutscht“ seien, deutliche Vorteile: Sie hätte nicht nur Anspruch auf Vermittlung, sondern auch auf einen Kita-Platz. Genügend Kita-Plätze seien vorhanden. Die Mehrbedarfszahlungen für Kinder seien beim ALG II höher, die Empfänger hätten Rentenansprüche und die Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten auf maximal 300 Euro seien ein „großer Fortschritt“, so Thomann. Der Grundfreibetrag für Gespartes sei mit 200 Euro pro Lebensjahr und maximal 13 000 Euro für den ALG II-Empfänger und seinen Lebenspartner und 750 Euro für jedes weitere Familienmitglied „enorm“. Auch stehe jedem Mitglied einer Familie ein „angemessenes Fahrzeug“ zu. SCH Die Stadtverwaltung lädt am Mittwoch, dem 15. September, von 17 bis 19 Uhr zu einer Hartz IV-Infoveranstaltung ins Einstein-Gymnasium, Hegelallee 30, ein.

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