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Brandenburg: Volksbegehren nicht zugelassen

Berlin - Der Berliner Senat lässt das Volksbegehren für Neuwahlen nicht zu. Der Antrag sei unzulässig, weil nur 46286 statt, wie gesetzlich gefordert, 50000 gültige Unterschriften zusammengekommen seien.

Berlin - Der Berliner Senat lässt das Volksbegehren für Neuwahlen nicht zu. Der Antrag sei unzulässig, weil nur 46286 statt, wie gesetzlich gefordert, 50000 gültige Unterschriften zusammengekommen seien. Zu den Initiatoren des Volksbegehrens gehörten Gewerkschaften, Sozialbündnisse und Attac-Globalisierungsgegner.Insgesamt waren 52 746 Unterschriften eingereicht worden. Der nächste reguläre Urnengang zum Abgeordnetenhaus steht 2006 an. ddp

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