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Ein Wolf liegt in einem Gehege des Wildparks Schorfheide.

© picture alliance/dpa

Täter werden nur selten ermittelt: 26 Wölfe wurden in Brandenburg seit 2010 illegal getötet

Die Raubtiere stehen unter Artenschutz. Die Linke fordert ein konsequenteres Vorgehen der Behörden.

In Brandenburg sind seit dem Jahr 2010 insgesamt 26 Wölfe illegal getötet worden. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Umweltministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Abgeordneten Anke Schwarzenberg hervor, die am Montag vom Landtag veröffentlicht wurde. Insgesamt wurden in den letzten 12 Jahren demnach 267 Wölfe im Land tot aufgefunden. Der bei Weitem größte Teil von ihnen, nämlich 201 Tiere, kam im Straßenverkehr ums Leben. In 28 Fällen wurde den Tieren ein natürlicher Tod attestiert, in den übrigen Fällen war die Todesursache unklar oder steht noch nicht fest.

Jäger, die im Land einen Wolf schießen, müssen der Antwort zufolge indes nicht mit sonderlich harten Strafen rechnen: Zwar wird bei jedem illegal getöteten Wolf von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang seien aber nur in vier Fällen mögliche Täter ermittelt worden. Eines dieser vier Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt, in zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Nur in einem Fall kam es zur Anklage

Lediglich in einem Fall gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde jedoch in der ersten Instanz freigesprochen. Ein Berufungsverfahren läuft noch. Theoretisch können bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfs nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Die Fragestellerin Schwarzenberg sprach sich gegenüber dieser Zeitung für eine bessere statistische Erfassung illegaler Wolfstötungen sowie ein konsequenteres Vorgehen der Behörden aus. „Im Moment ist der Wolf eine streng geschützte Art, die unter Artenschutz steht“, sagte Schwarzenberg. Es sei richtig, dass es durch das Anwachsen der Wolfsbestände große Probleme für die Weidetierhaltung gebe. „Aber diese Probleme müssen auf einem legalen Weg reguliert werden“, sagte Schwarzenberg. Dazu müsse der Bund dringend den Erhaltungszustand der Art feststellen, damit geklärt werden könne, ob der Wolf bejagt werden müsse. „Selbstjustiz hilft uns aber niemals weiter und ist auch hier der falsche Weg.“

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