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Berlin gilt als Partymetropole. Das soll auch so bleiben.

© picture alliance / Sophia Kembow/Sophia Kembowski

Tanzverbot am Karfreitag: Brandenburgs Linksfraktion für Abschaffung

Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass am Karfreitag öffentliche Veranstaltung stattfinden dürfen. Für einen entsprechenden Gesetzesentwurf erntet die Partei Kritik.

Brandenburgs Linksfraktion will das Tanzverbot am Karfreitag abschaffen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes hervor, der den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vorliegt. Bislang sind am Karfreitag wie auch am Totensonntag oder Volkstrauertag öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Auf- und Umzüge, Sportveranstaltungen und Tanzveranstaltungen verboten. Geht es nach dem Gesetzesentwurf der Linken, sollen diese Verbote für den Karfreitag komplett abgeschafft werden und nur noch am Totensonntag sowie dem Volkstrauertag gelten.

Wie der Fraktionsvorsitzende der Brandenburger Linken, Sebastian Walter, den PNN sagte, sei der Hintergrund der Gesetzesinitiative, dass die Fraktion immer wieder Beschwerden von Kulturschaffenden über die Veranstaltungsverbote erhalten habe. Zudem würden sie in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgelegt.

Die kulturpolitische Sprecherin der Linken, die Abgeordnete Isabelle Vandré, betonte, dass die Linken auch weiterhin keine Veranstaltungen wollten, die etwa Gottesdienste am Karfreitag störten. Dafür brauche es aber kein generelles Verbot aller Veranstaltungen an diesem Tag. Vielmehr könnte man dies auch ordnungsbehördlich, also bei der Anmeldung einer Veranstaltung, regeln.

Als in der DDR geprägter Christ habe ich von klein auf an den Wert der Feiertage zu schätzen gewusst. Ich finde, dass die Linken schon aus Respekt vor religiösen Menschen von so einem Antrag Abstand nehmen sollten.

Johannes Funke, kirchenpolitischer Sprecher der SPD

Hintergrund der Tanzverbote am Karfreitag ist die Bedeutung des Tags für christlichen Kirchen: Christen gedenken am Freitag vor Ostern des Todes Jesu am Kreuz. In ihren Gottesdiensten schweigt an diesem Tag die Orgel, Altäre werden schwarz verhüllt, und in vielen Kirchengemeinden finden eigene Gottesdienste zur Sterbestunde Jesu statt.

Für Christen ist es ein trauriger Tag

Und so wird es in Brandenburg wohl auch bleiben. Denn dass die oppositionelle Linksfraktion mit ihrem Antrag im Landtag eine Mehrheit findet, ist mehr als unwahrscheinlich. Der CDU-Kirchenpolitiker André Schaller sagte, man dürfe sich bei der Frage der Bedeutung christlicher Feiertage nicht nur an der schwindenden Zahl der Kirchenmitglieder orientieren. Es seien auch viele Menschen gläubig, die aus der Kirche ausgetreten seien. Für Christen sei der Karfreitag ein Trauertag, dies sollte man auch weiterhin respektieren.

Der kirchenpolitische Sprecher der SPD, Johannes Funke, nannte den Vorschlag der Linken „schwere Kost“: „Als in der DDR geprägter Christ habe ich von klein auf an den Wert der Feiertage zu schätzen gewusst“, sagte Funke. „Ich finde, dass die Linken schon aus Respekt vor religiösen Menschen von so einem Antrag Abstand nehmen sollten.“ Der Gruppensprecher der Freien Wähler, der Abgeordnete Péter Vida, verwies darauf, dass es gesellschaftlich breit akzeptiert sei, dass Karfreitag einer der wenigen stillen Tage im Jahr sei. „Ich sehe keinen Grund dafür, das abzuschaffen.“

Der Länderbeauftragte der Evangelischen Kirche in den Ländern Berlin und Brandenburg, Pfarrer Martin Vogel, erklärte, die geltenden Regelungen zum Feiertagsschutz in Brandenburg seien ein ausgewogener Kompromiss, mit dem alle leben können. „Ich würde mir wünschen, dass auch eine junge Generation sagt: Wenn wir an 362 Tagen im Jahr Party machen können, können wir auch respektieren, dass es drei stille Tage im Jahr gibt, an denen das anders ist.“

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